NRW-Rechnungshof: Misswirtschaft bei kirchlichen Reli-Lehrern

In vielen Fällen "fachfremder Unterricht"

Laut einer Recherche des NRW-Landesrechnungshofs haben in über fünf Prozent der Fälle die von der Kirche gestellten Religionslehrer so genannten "fachfremden Unterricht" gegeben.

Symbolbild Religionsunterricht / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Symbolbild Religionsunterricht / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Beim Einsatz von kirchlichen Religionslehrern an nordrhein-westfälischen Schulen bemängelt der Landesrechnungshof (LRH) eine eklatante Misswirtschaft. Die von der evangelischen Kirche abgestellten Lehrkräfte hätten nur knapp 80 Prozent der vom Land finanzierten Religionsstunden tatsächlich erteilt, erklärte LRH-Präsidentin Brigitte Mandt am Dienstag in Düsseldorf bei Vorstellung des LRH-Jahresberichts.

In über fünf Prozent der Fälle hätten die von der Kirche gestellten Religionslehrer "fachfremden Unterricht" gegeben. 16 Prozent des Religionsunterrichts seien ersatzlos ausgefallen.

Religion stellt knapp 18 Prozent des Pflichtunterrichts

An 719 der 5.597 öffentlichen Schulen in NRW wird laut LRH Religionsunterricht im Rahmen von Gestellungsverträgen mit den beiden großen Kirchen erteilt. Die evangelische Kirche stellt landesweit 461 Lehrkräfte, die katholische Kirche nur 23. Damit werden von den beiden Kirchen knapp 18 Prozent des Pflichtunterrichts im Fach Religion an den NRW-Schulen abgedeckt.

Die Überprüfung des Rechnungshofs habe sich im Wesentlichen auf den evangelischen Religionsunterricht erstreckt, weil es hier die größten kirchlichen Stellenkontingente gebe, erläuterte Mandt. Ihre Prüfer hätten bei den zuständigen Bezirksregierungen "überwiegend keine Übersichten über die Inanspruchnahme der Stellenkontingente für kirchliche Lehrkräfte" vorgefunden, kritisierte die Präsidentin.

Aufwendige Recherche über erteilte Pflichtstunden

Deshalb habe der LRH hier aufwändig recherchieren müssen. Dabei habe sich herausgestellt, dass die evangelische Kirche pauschale Erstattungen für die jeweils vorgesehene Pflichtstundenzahl ihrer Lehrkräfte erhalten habe. "Ein Abgleich mit den tatsächlich erteilten Pflichtstunden fand nicht statt", rügte der Rechnungshof.

Zudem handele es sich bei den Zahlungen des Landes für gestellte Religionslehrer um "pauschale Erstattungen, ohne die von den Kirchen tatsächlich gezahlte Besoldung oder Vergütung für die von ihnen abgestellten Lehrkräfte zu berücksichtigen". Deshalb sei "nicht auszuschließen", dass die Erstattungen des Landes an die Kirchen "teilweise auch über den tatsächlichen Vergütungen liegen", sagte Mandt.


Quelle:
KNA