In NRW noch keine PID

 (DR)

Die ab Samstag erlaubten Gentests an Embryonen sind in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht möglich. Die Vorbereitungen für die Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID) seien noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Gesetzesentwurf sei bereits vom Kabinett gebilligt worden und werde voraussichtlich Anfang März in den Landtag eingebracht.

Am 1. Februar tritt eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft, die Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen erlaubt. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Der Gesetzesentwurf von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) regelt die Einrichtung einer Ethikkommission, die Anträge auf Gentests im Einzelfall prüfen soll, und die Zulassung von PID-Zentren.

"Bis die PID-Zentren ihre Arbeit aufnehmen können, wird es auch nach der Verabschiedung des Gesetzes noch eine ganze Weile dauern", sagte der Ministeriumssprecher. Für die Zulassung der Zentren ist die Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster zuständig. Noch sei etwa völlig unklar, wer mögliche Träger sein könnten, sagte ein Sprecher der Ärztekammer dem epd.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt worden sind, genetisch untersucht. Nur gesunde werden danach in die Gebärmutter eingepflanzt. Ab Samstag ist die PID in engen Grenzen erlaubt. Die Diagnostik dürfen nur Paare in Anspruch nehmen, die eine schwere Erbkrankheit oder ein hohes Risiko einer Tot- oder schweren Fehlgeburt haben.

NRW-Gesundheitsministerin Steffens rechnet mit bundesweit 200 bis 300 Fällen pro Jahr. "Für Nordrhein-Westfalen könnte das bedeuten, dass ein PID-Zentrum angemessen und völlig ausreichend wäre", sagte sie.

Die Ethikkommission, die jeden Fall genehmigen muss, soll nach Steffens' Plänen acht Mitglieder haben. Dazu gehören ein Humangenetiker, ein Reproduktionsmediziner, ein Kinderarzt, ein Psychotherapeut, ein Patientenvertreter und ein Vertreter aus der Selbsthilfe behinderter Menschen. Weitere zwei Mitglieder sollen aus den Bereichen Ethik und Recht kommen. Das Expertengremium wird voraussichtlich bei der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf angesiedelt sein. (epd)