NRW-Kommunalwahl findet am 30. August statt

Verfassungsgerichtshof weist Klage ab

Die diesjährige Kommunalwahl in NRW kann wie von der schwarz-gelben Landesregierung geplant am 30. August stattfinden. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster wies am Dienstag eine Klage von SPD und Grünen gegen den Wahltermin ab. Die Opposition im Düsseldorfer Landtag wollte eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September gerichtlich durchsetzen. Auch ihre zweite Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen blieb ohne Erfolg.

 (DR)

NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) habe für seine Entscheidung, den Wahltermin auf den 30. August festzusetzen, sachlich nachvollziehbare Gründe angeführt und damit nicht willkürlich gehandelt, erklärte der Präsident des Verfassungsgerichts, Michael Bertrams, in seiner Urteilsbegründung. Nachvollziehbar sei insbesondere, dass er von einer Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl am 27.
September Abstand genommen habe. Hier bestehe die Gefahr, «dass kommunalpolitische Themen hinter den bundespolitischen zurücktreten würden».

Danach sei es nicht sachwidrig, dass der Innenminister einen Termin bestimmt habe, der unter Berücksichtigung von Ferienzeiten vier Wochen vor der Bundestagswahl liege und damit eine allzu große Nähe zu dieser Wahl vermeide, hieß es weiter. Auch verstoße der neue Wahltermin nicht gegen das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien. Durch die Festlegung auf den 30. August werde die Wettbewerbslage zwischen den Parteien, sonstigen politischen Gruppierungen und Wahlbewerbern nicht verändert, weil der Termin alle gleichermaßen betreffe.

Dem aktuellen Münsteraner Urteil war ein monatelanger Rechtsstreit vorausgegangen. Im Februar hatten SPD und Grüne erfolgreich gegen die zuerst von der NRW-Landesregierung geplante Zusammenlegung von Kommunalwahl und der Europawahl am 7. Juni geklagt. Allerdings wurde der neue Termin nicht auf den von ihnen favorisierten Tag der Bundestagswahlen im September, sondern auf den 30. August verlegt. SPD und Grüne warfen der Landesregierung vor, durch den Extra-Termin den Kommunen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 42 Millionen Euro aufzubürden. Außerdem sei der 30. August willkürlich festgelegt worden.