NPD-Demo am Silvesterabend bleibt verboten

Keine Demo am Dom

Die NPD wollte am Silvesterabend in der Kölner Innenstadt eine Kundgebung veranstalten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nun das Verbot für diese Kundgebung bestätigt.

Starke Polizeipräsenz am Dom / © Jörg Loeffke (KNA)
Starke Polizeipräsenz am Dom / © Jörg Loeffke ( KNA )

Auch unter strenger Betrachtung der garantierten Versammlungsfreiheit sei beim Verbot einer NPD-Demo am Silvesterabend in Köln aufgrund der besonderen Umstände von einer hohen Gefahrenlage sowie der Situation eines polizeilichen Notstands auszugehen, heißt es in der am Freitagabend veröffentlichten Entscheidung des Gerichts (AZ.: 15 B 1525/16). Dies rechtfertige ein Verbot.

Die NPD war bereits am Donnerstag am Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag gegen das Verbot gescheitert. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wies der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nun ebenfalls ab.

Nicht die einzige Demo

Da Kölner Polizeipräsidium hatte am Dienstag die für den 31. Dezember angemeldete NPD-Kundgebung am Kölner Hauptbahnhof, in unmittelbarer Nähe des Doms, verboten. Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies hatte erklärt, dass "dadurch die öffentliche Sicherheit zu sehr gefährdet" würde. Er befürchte, dass es in einer bereits sehr angespannten Situation zu einer Konfrontation von Demonstranten und Gegendemonstranten kommen könne, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzlich mit Feuerwerkskörpern aufeinander losgehen würden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die vor Ort verfügbaren Einsatzkräfte den Bereich nicht ausreichend sichern könnten, weil sie vorrangige Sicherheitsaufgaben zu erfüllen hätten.

Auch angemeldete Demonstrationen der AfD und der Republikaner wurden verboten.


Quelle:
epd