Novelle zur Rehabilitierung Homosexueller

 (DR)

Homosexuelle, die nach dem früheren Paragrafen 175 bestraft wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch (22.03.17) in Berlin beschlossen. "Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig", kommentierte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Novelle, die im nächsten Schritt an den Bundestag weitergeleitet wird.

Der Gesetzentwurf sieht eine pauschale Aufhebung strafrechtlicher Verurteilungen von Personen vor, die nach dem 8. Mai 1945 in der heutigen Bundesrepublik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Ausgenommen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern sowie Handlungen unter Zwang, Nötigung oder mit Gewaltandrohungen.

Die Betroffenen sollen auch entschädigt werden. Vorgesehen sind Pauschalbeträge aus dem Bundeshaushalt von je 3.000 Euro pro aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr Haft. Zusätzlich soll als Kollektiventschädigung die Magnus Hirschfeld Stiftung, von der die Einzelschicksale der Homosexuellen aufgearbeitet werden, jährlich 500.000 Euro erhalten.

Homosexuelle Handlungen unter Männern waren unter wechselnden Tatbestandsvoraussetzungen bis 1994 strafbar. Bis zur Entschärfung des Paragrafen 1969 wurden nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle schätzungsweise rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach etwa 3.500. (KNA)