Behindertenbeauftragter fordert Änderung des Wahlrechts

"Nicht zu akzeptieren"

Zum Tag der Menschen mit Behinderung fordert der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, dass auch behinderte Menschen hierzulande auf Bundesebene wählen dürfen. Er spricht von einem "völlig anachronistischen Menschenbild", was noch bestehe.

Hinweis-Schild für Menschen mit Behinderung / © Fredrik von Erichsen (dpa)
Hinweis-Schild für Menschen mit Behinderung / © Fredrik von Erichsen ( dpa )

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, fordert zum Tag der Menschen mit Behinderung am heutigen Montag eine kurzfristige Reform des deutschen Wahlrechts. "In Deutschland können derzeit ungefähr 85.000 Menschen nicht wählen, davon 81.000, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben", sagte er der "Rheinischen Post".

Diese Menschen seien aber gleichwohl geschäftsfähig, ergänzte Dusel. Es seien zum Beispiel Menschen, die in Behinderten-Werkstätten arbeiten. In sieben Bundesländern können diese Menschen inzwischen wählen. Dusel betonte weiter, es sei nicht akzeptabel, dass diese Menschen - ohne Prüfung des Einzelfalls - auf Bundesebene nicht wählen könnten. Das zeige ein völlig anachronistisches Menschenbild: "Wir müssen das Wahlrecht unbedingt noch vor der Europawahl im nächsten Jahr ändern."

Barrierefreiheit von der Arztpraxis bis zu Kinos

Ebenso fordert Dusel gesetzliche Regelungen, wonach Produkte und Angebote von Privatunternehmen ebenso für behinderte Menschen nutzbar und zugänglich sein müssen wie Angebote im öffentlichen Raum. "Wir müssen auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, stärker dazu anhalten, ihre Angebote barrierefrei zu machen - das gilt vom Kino bis zur Arztpraxis", sagte Dusel der "Rheinischen Post".

Dusel verwies darauf, dass dies im öffentlichen Bereich schon geregelt sei. Nun prüfe man, ob sich diese Regelungen auf private Anbieter übertragen lassen. Ein Kino etwa solle nicht nur die Auflage haben, Brandschutz zu bieten, sondern auch Barrierefreiheit. "Wenn wir das gesetzlich verankern, dann profitieren davon alle", sagte der Behindertenbeauftragte. Dies könne auch zum Standortvorteil werden in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der jeder Dritte über 65 Jahre mit einer Behinderung lebe.


Quelle:
KNA