Angeklagter nach Tötung eines Berliner Pfarrers freigesprochen

Nicht schuldfähig

Im Februar 2018 wurde Pfarrer Alain-Florent Gandoulou in Berlin getötet. Der Geistliche betreute die französischsprachige Gemeinde. Ein Gericht sprach den Täter nun frei - und ordnete seine Unterbringung in einer psychatrischen Einrichtung an. 

Modellhafte Nachbildung der Justitia / © Volker Hartmann (dpa)
Modellhafte Nachbildung der Justitia / © Volker Hartmann ( dpa )

Rund 14 Monate nach der Tötung des katholischen Berliner Pfarrers Alain-Florent Gandoulou (54) hat das Landgericht Berlin den Angeklagten freigesprochen.

Der 27-jährige Mann aus Kamerun sei aufgrund einer akuten psychotischen Störung nicht schuldfähig und könne für den Totschlag an dem Priester nicht bestraft werden, erklärte der zuständige Richter am Donnerstag in Berlin. Er ordnete die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus an.

"Kein Zweifel an psychischer Störung"

Ein Gutachten hatte ergeben, dass es "keine Zweifel an einer psychiatrischen Störung" des Angeklagten gebe. Die Heilungsprognose sei etwa aufgrund des afrikanischen Aberglaubens des Mannes und seiner sozialen Isolierung ungünstig, so dass die Wiederholung einer ähnlichen Tat nicht auszuschließen sei.

Zudem handle es sich um keinen vorübergehenden Zustand, sondern das Störungsbild habe "überdauernden Charakter", so der Richter. Der Angeklagte "sieht das, was er hat, als mystische Krankheit", hieß es laut Gutachten.

Der Mann soll den Priester am 22. Februar 2018 nachts in dessen Gemeindebüro mit einem Metallkreuz mehrfach auf den Kopf geschlagen und ihm einen Regenschirm in den Mund gerammt haben.

Durch die laut Anklageschrift "massive Schädelverletzung" starb Gandoulou.

"Getrieben von einem bösen Geist"

Der Angeklagte hatte im November vor Gericht ein schriftliches Geständnis abgelegt. Ein "böser Geist" habe ihn zu der Tat getrieben, er sei nicht mehr er selbst gewesen, erklärte er.

Der aus dem Kongo stammende Gandoulou hatte die französischsprachige Kirchengemeinde Berlins seit 2009 geleitet. Der Angeklagte, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam, lernte nach eigenen Angaben die Gemeinde 2015 kennen.

Er beschrieb sich selbst als "gläubig". Er sei Christ, aber auch mit den traditionellen Vorstellungen seiner Heimat aufgewachsen. "Ich glaube an Geister und Hexerei", so der Angeklagte damals.

Er habe den Priester im Februar getroffen, um sich helfen zu lassen.

Beim gemeinsamen Gebet habe er Stimmen gehört, die ihn aufgefordert hätten, den Priester zur Rede zu stellen. Daraufhin habe er angefangen, den Pfarrer zu schlagen. Dieser habe sich nicht gewehrt.

Beaftragter des Erzbistums Berlin zeigt sich erleichtert

Der Beauftragte des Erzbistums Berlin für die frankophone Gemeinde, Hermann Fränkert-Fechter, zeigte sich über das Urteil erleichtert.

"Es ist gut, dass es jetzt Klarheit gibt, für die Gemeinde, die Familie des Priesters und sein Heimatbistum Brazzaville im Kongo. So können keine Gerüchte entstehen."

Der vorsitzende Richter erklärte, die Tat sei "von einem absoluten Vernichtungswillen geprägt" gewesen, die die Strafkammer "sehr lange so nicht gesehen" habe. Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.


Michael Dörr (l.) und Alain-Florent Gandoulou / © Alexander Brüggemann (KNA)
Michael Dörr (l.) und Alain-Florent Gandoulou / © Alexander Brüggemann ( KNA )
Quelle:
KNA