Kabinett bringt Reform von Paragraf 219a auf den Weg

Neuregelung mit Widerstand

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verabschiedet. Die Vereinbarung der Koalition sieht vor, dass sich Schwangere leichter als bisher über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können.

Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Kompromiss von Union und SPD beinhaltet eine Ergänzung des Paragrafen, um Schwangeren einen besseren Zugang zu Ärzten zu geben, die eine Abtreibung durchführen. Zugleich sollen die Ärzte eine größere Rechtssicherheit erhalten. Die Werbung für Abtreibung bleibt weiter strafbar.

Die Einigung sieht unter anderem vor, dass Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen.

Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Diese soll auch die Möglichkeiten und Methoden umfassen und ständig aktualisiert werden.

Widerstand aus den Reihen der SPD

Gegen den Kompromiss zeichnet sich aber offenbar Widerstand aus den Reihen der SPD ab. Die Abgeordnete Hilde Mattheis kündigte ihre Ablehnung im Bundestag an. "Sichtbar wird Politik, wenn man namentlich abstimmt", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch). "Ich habe mich in dieser Frage immer klar positioniert: Politik sollte sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit sind nun mal Frauen."

Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die Europaabgeordnete Maria Noichl, rechnet mit mehreren Abweichlern in der SPD. Die Reform bedeute nach wie vor "eine Gängelung von Frauen, Ärztinnen und Ärzten. Letztlich ist das eine Gewissensfrage, über die jede Frau und jeder Mann selbst genau entscheiden muss."

Kritik von Deutscher Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz hält die Reform des Paragrafen 219a für "überflüssig". Frauen hätten auch ohne Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen Zugang zu Informationen aus verschiedenen Quellen, so Sprecher Matthias Kopp Anfang Februar.

Kopp erklärte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn, zentraler Bestandteil des Konzepts zum Schutz des ungeborenen Lebens sei eine gute Beratung von Frauen in Konfliktlagen, die selbstverständlich alle notwendigen Informationen einschließen müsse.

"Die jetzt geplanten Listen, die über die Ärzte und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren sollen, wären nach unserem Dafürhalten am besten im geschützten Raum der Beratung aufgehoben", so der Sprecher der Bischofskonferenz weiter: "Da die Beratung für den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist, wäre auch gewährleistet, dass alle Frauen Zugang zu diesen Informationen erhielten."


Quelle:
KNA
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