Erzbistum Köln sucht Betroffene zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat

Neukonstituierung des Gremiums im April 2022

Die erste Amtszeit des Betroffenenbeirats, der sich im Jahr 2019 konstituiert hatte, endet zum 31.03.2022. Daher sucht das Erzbistum Köln Betroffene, die in ihrer Kindheit in der Institution der Katholischen Kirche sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Leere Stühle in einer Kirche / © MASSIMILIANO PAPADIA (shutterstock)
Leere Stühle in einer Kirche / © MASSIMILIANO PAPADIA ( shutterstock )

Zudem sollen sie ihre Perspektive für die Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Erzbistum Köln einbringen wollen.

Die Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, die Sicht der Betroffenen als handlungsleitendes Thema in die Arbeit des Erzbistums Köln einfließen zu lassen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Erzbistum Köln zu leisten.

Eine entsprechende Interessensbekundung und weitere Informationen stehen für Betroffenen unter www.erzbistum-koeln.de/betroffenenbeirat zur Verfügung.


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