In Deutschland gilt künftig ein erheblich strengeres Sexualstrafrecht, in dem erstmals der Grundsatz "Nein heißt Nein" festgeschrieben ist. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten gestärkt und Grauzonen für Täter beseitigt werden. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz in zweiter und dritter Lesung teilweise einstimmig.
Damit macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Dieser Grundsatz wurde mit allen 599 Stimmen von großer Koalition und Opposition verabschiedet. Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf, weil dort unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war.
Dieser umstrittene Passus geht auf die massenhaften Übergriffe in der Kölner Silvesternacht zurück. Die Opposition bemängelte, damit würden verschiedene Tatbestände unzulässig, womöglich auch verfassungswidrig verknüpft.
(dpa/Stand 07.07.16)