Neuer Verhandlungstermin im Benedikt-Verfahren am 20. Juni

Auch Vergleich möglich

Im Klageverfahren gegen mehrere Kirchenverantwortliche wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Traunstein einen neuen Termin festgesetzt. Die Klage richtet sich auch gegen den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI.

Symbolbild Kirche vor Gericht / © New Africa (shutterstock)
Symbolbild Kirche vor Gericht / © New Africa ( shutterstock )

Die mündliche Verhandlung soll laut Mitteilung vom Donnerstag nun am 20. Juni stattfinden. Am Montag hatte das Gericht den für 28. März geplanten Verhandlungsbeginn abgesagt.

Papst Benedikt XVI. im Jahr 2006 / © Alessia Pierdomenico (shutterstock)
Papst Benedikt XVI. im Jahr 2006 / © Alessia Pierdomenico ( shutterstock )

In dem Zivilprozess geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.

Klage gegen Erzdiözese und drei Personen

Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. am 31. Dezember 2022 müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht. Dies sei noch nicht möglich gewesen, begründete das Gericht die Terminverschiebung.

Kardinal Friedrich Wetter (l.) / © Robert Kiderle (KNA)
Kardinal Friedrich Wetter (l.) / © Robert Kiderle ( KNA )

Am Sonntag hatte Benedikts Testamentsvollstrecker, sein langjähriger Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein, bekanntgegeben, dass das materielles Erbe des verstorbenen ehemaligen Papstes auf fünf Cousins und Cousinen übergehe. Er müsse diese nun schriftlich fragen, ob sie das Erbe antreten wollten. In diesem Falle könnten auch sie finanziell herangezogen werden, falls der Klage in dem Traunsteiner Prozess stattgegeben wird.

Vergleich kommt in Betracht

Für die Verhandlung hat das Landgericht das persönliche Erscheinen des beklagten Priesters und eines informierten Vertreters der beklagten Erzdiözese angeordnet. Eine Beweisaufnahme sei nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen, heißt es.

Münchner Missbrauchsgutachten, Westpfahl, Spilker, Wastl, WSW / © Sven Hoppe/dpa-POOL (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten, Westpfahl, Spilker, Wastl, WSW / © Sven Hoppe/dpa-POOL ( KNA )

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein.

Das Erzbistum München und Freising ist nach eigener Aussage bereit, "zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden". Damit kommt auch ein Vergleich in Betracht.

Das geistliche Testament von Papst Benedikt XVI.

Am Tag seines Todes, dem Silvestertag 2022, hat der Vatikan das Geistliche Testament von Papst Benedikt XVI. veröffentlicht, das er bereits am 29. August 2006 verfasste. Die Katholische Nachrichten-Agentur dokumentiert den Text in der Originalfassung (in alter Rechtschreibung):

Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak (KNA)
Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
KNA