Neue Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln

Wandel konkret gestalten

Im Zuge des Projekts "Wandel gestalten - Glauben entfalten" erhalten die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln eine neue Satzung. Sie berücksichtigt die veränderten Strukturen mit 181 Seelsorgebereichen, in denen es nach der Neuwahl im Herbst dieses Jahres jeweils einen Pfarrgemeinderat geben wird. Von den ehemals über 600 Pfarrgemeinden im Erzbistum Köln werden ein Drittel fusionieren und zwei Drittel in Pfarreiengemeinschaften kooperieren.

 (DR)

In den 181 Seelsorgebereichen ist ein Priester als Leitender Pfarrer ernannt. Der Pfarrgemeinderat beteiligt sich als wesentliche Neuerung zusätzlich zu seinen Aufgaben in Gesellschaft, Politik und Kultur auch an der Aufstellung eines Pastoralkonzeptes im jeweiligen Seelsorgebereich. Die neue Satzung wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Diözesanrats der Katholiken und Mitarbeitern des Generalvikariats erarbeitet und in den zentralen Gremien des Erzbistums beraten. Sie gilt zunächst für vier Jahre, um praktische Erfahrungen damit zu sammeln. Generalvikar Dr. Dominik Schwaderlapp und Thomas Nickel, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln, stellten die neue Satzung am Dienstag in Köln der Öffentlichkeit vor.

Auf die Laienvertretung der Gemeinden komme eine neue Verantwortung zu, da sie das Pastoralkonzept des jeweiligen Seelsorgebereichs wesentlich mitgestalte, sagte Generalvikar Schwaderlapp. Dabei gehe es darum, die fünf Konstanten der Seelsorge - Liturgie, Glaubensverkündigung, Caritas, Engagement für Ehe und Familie und missionarische Ausstrahlung - jeweils orts- und situationsgerecht zu ge­wichten und umzusetzen. Dies trage der neuen Situation Rechnung, in der die Gemeinden intensiver zusammenarbeiten müssten. Die neue Satzung knüpfe an die bisherige an und weite die Kompetenzen der Laienvertretung noch aus. Sie biete damit ein "solides Grundgerüst", das die pastorale Arbeit sowie das Zusammenwirken von Laien und Seelsorgern stützen könne. Die Leitenden Pfarrer würden zudem entsprechend geschult.

Als "motivierendes, positives Signal" wertete Diözesanratsvorsitzender Thomas Nickel die neue Satzung. Nach der Entscheidungsphase in den Pfarrgemeinden, die zwischen Fusion oder Kooperation als Pfarreiengemeinschaft wählen konnten, seien nun die Gestaltungsmöglichkeiten der neuen Satzung eine echte Ermutigung zu Engagement und Mitverantwortung. Das paritätische Wahlrecht gewährleiste eine proportionale Vertretung aller zum Seelsorgebereich gehörenden Pfarrgemeinden; den Vorsitz im Pfarrgemeinderat habe wie bisher ein gewählter Laie inne. Das Gremium könne zudem Ortsausschüsse für die beteiligten Pfarrgemeinden einrichten, um die jeweiligen Belange angemessen zu berücksichtigen.

Prälat Hans-Josef Radermacher, Leiter der Hauptabteilung Seelsorgebereiche, hob die verantwortliche Mitgestaltung der ehrenamtlich tätigen Pfarrgemeinderatsmitglieder hervor. Die neue Satzung biete viel Flexibilität, den unterschiedlichen Gegebenheiten sowohl in Stadt- als auch in Landgemeinden gerecht zu werden. Auch in ihrem Weltauftrag erhielten die künftig etwa 20-köpfigen Pfarrgemeinderäte ein ganz neues Gewicht, weil sie beispielsweise gegenüber kommunalen Stellen bis zu 25.000 Katholiken vertreten.