Nach drei Jahren Gleichbehandlungsgesetz scharfe Kritik an Antidiskriminierungsstelle

Große Erwartungen, große Enttäuschung

Kaum etwas war in der großen Koalition so umstritten wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Heute vor drei Jahren trat es in Kraft. Schnell wurde klar: Die von Wirtschaft und Teilen der Union und FDP befürchteten Klagewellen blieben aus. Viel mehr als das war von dem Gesetz aber auch nicht mehr zu hören. Die größte Enttäuschung herrscht jetzt bei Gewerkschaften und Verbänden, die etwas anderes von dem Gesetz erwartet hatten.

Autor/in:
Ann Kathrin Sost
 (DR)

Im Zentrum der Kritik steht dabei die im Zuge des Gesetzes (AGG) geschaffene Antidiskriminierungsstelle. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört es, Leben in das sperrige Gesetz zu bringen: Menschen zu helfen, die sich aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Identität diskriminiert fühlen. Die Behörde soll informieren, Beratung vermitteln und sich gegen Benachteiligungen einsetzen.

Kritik an der Führung
Umgesetzt hat die Stelle aus Sicht von Kritikern davon nicht genug. Ihre Leiterin Martina Köppen ist für sie so etwas wie die Symbolfigur des Versagens des ambitionierten Gesetzes geworden, das gegen Benachteiligung im Arbeitsleben und im Zivilrecht schützen soll. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warf Köppen vor, vor allem auf einen «Pakt mit der Wirtschaft» zu setzen, statt Betroffene anzusprechen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte einen «personellen Neuanfang» der Behörde - denn ohne ihn sei ein «inhaltlicher Neuanfang» undenkbar.

Die Juristin Köppen, deren Amtszeit mit Ende der Legislaturperiode ausläuft, hatte nie einen leichten Stand. Ihr Posten wurde erst sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes besetzt, Kritiker unterstellten eine absichtliche Verzögerung. Bei öffentlichen Auftritten wirkte Köppen mitunter hölzern. Als die EU-Kommission im vergangenen Jahr plante, die geltenden Richtlinien gegen Antidiskriminierung auszuweiten, wandte sie sich öffentlich gegen die Pläne. Von der Behindertenbeauftragten des Bundes, Karin Evers-Meyer (SPD), musste Köppen sich daraufhin fragen lassen, welches Selbstverständnis sie eigentlich von ihrem Amt habe.

Im Mai hatte die 51-Jährige dann offenbar einen denkwürdigen Auftritt vor dem Familienausschuss des Bundestags. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, forderte danach Köppens Rücktritt. Sie habe keine Antworten auf inhaltliche Kritik oder das «seltsame Finanzgebaren» ihrer Behörde gehabt, leiste sich für 20.000 Euro monatlich eine externe «strategische Beratung», kaufe sich Medientraining für mehr als 100.000 Euro ein - und habe eingeräumt, beim «Pakt mit der Wirtschaft» keine Ergebnisse erzielt zu haben. Die SPD-Senioren warfen Köppen «falsche Prioritätensetzung» vor und bemängelten, es sei viel zu wenig Geld in konkrete Angebote für Betroffene geflossen.
Beachtliche Erfolge?
Köppen selbst sieht das anders. Ohne die Wirtschaft werde das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft kaum gelingen können, betont sie. Im übrigen habe ihre Behörde, die schließlich komplett bei Null angefangen habe, dafür beachtliche Erfolge erzielt: unter anderem «gute Öffentlichkeitsarbeit» und einen «intensiven Dialog mit Nichtregierungsorganisationen und Verbänden». Dieser solle weitergeführt und vertieft werden.

Auch Buntenbach, die wie andere Vertreter aus der Zivilgesellschaft in einem beratenden Beirat für die Stelle sitzt, erhofft eine Chance für die Antidiskriminierungsstelle. So müsse das Mandat der Behörde gestärkt werden, damit diese auch selbst Betroffene beraten kann. Florencio Chicote vom Antidiskriminierungsverband Deutschland, der ebenfalls im Beirat sitzt, forderte eine Medienkampagne, um die Arbeit der Stelle bekannter zu machen.

Überflüssig?
Ob ausgerechnet die Zeit nach den Wahlen am 27. September die Chance für den Neuanfang bringt, ist jedoch zu bezweifeln. Wer das AGG schon immer für bürokratisch und übertrieben hielt, könnte darauf setzen, dass die Behörde sich quasi selbst abschafft. Der FDP-Abgeordnete Volker Wissing schlug bereits in diese Kerbe. Er verweist auf die aus seiner Sicht wenigen Bürgeranfragen zum Gleichbehandlungsgesetz bei der Antidiskriminierungsstelle, knapp 3.600 zwischen August 2006 und April 2009. Wissing folgert daraus, dass es keinen Bedarf für die Stelle gibt - sie sei «überflüssig».