Münster lehnt Bürgerbegehren gegen verkaufsoffene Sonntage ab

Nun entscheiden die Bürger selbst

Über die Zukunft der verkaufsoffenen Sonntage - auch in der Adventszeit - in Münster werden nun die Bürger der Stadt entscheiden. Der Rat der Stadt lehnte in seiner Sitzung ein Bürgerbegehren ab.

Münsters Bürger entscheiden über verkaufsoffene Sonntage (dpa)
Münsters Bürger entscheiden über verkaufsoffene Sonntage / ( dpa )

Das habe zur Folge, dass die Bürger von Münster in einem Bürgerentscheid das letzte Wort hätten, sagte der Sprecher der Stadt, Joachim Schiek, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Voraussichtlicher Termin für den Bürgerentscheid sei der 6. November, erklärte der Sprecher. Dieser muss innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.

Der Münsteraner Rat hatte im Mai beschlossen, dass die Geschäfte in der Innenstadt und an der Hammer Straße in der Domstadt am zweiten Adventssonntag in diesem Jahr und in den folgenden drei Jahren öffnen dürfen. Außerdem ist eine Sonntagsöffnung zum Hansetag und Herbst-Send für die Jahre 2017 bis 2019 vorgesehen.

Kirchen starteten Bürgerbegehren

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie die evangelische und katholische Kirche starteten daraufhin das Bürgerbegehren "Freier Sonntag Münster" mit dem Ziel, dass der Stadtrat den Beschluss zurücknimmt. Die Menschen hätten schon in der Woche genügend Möglichkeiten und Zeit einzukaufen. Zusätzlicher Umsatz würde durch die verkaufsoffenen Sonntage auch nicht erzielt, argumentierten sie.

Für das Bürgerbegehren hatte die Initiative mehr als 10.000 der erforderlichen Unterschriften gesammelt und im Juli Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) übergeben.

Stadt befürchtet Einbußen

Der Rat der Stadt Münster befürchtet durch eine Rücknahme der Sonderöffnungszeiten Einbußen für die Stadt. Die Feste, Märkte oder Veranstaltungen an den von der Stadt Münster für Ladenöffnungen freigegebenen Sonntagen seien in den jeweiligen Stadtteilen die Hauptattraktion, zu denen Menschen von weiter her, etwa mit Bussen aus den Niederlanden anreisten, hieß es in der Beschlussvorlage zur Ratssitzung. Großveranstaltungen wie der "Send" hätten zudem eine lange katholische Tradition.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte unterdessen in einstweiligen Anordnungen entschieden, dass die Geschäfte am zweiten Advent in den Jahren 2016 bis 2019 "entlang eines Teils der Hammer Straße" nicht geöffnet sein dürfen. Am 1. Advent 2016 dürfen sie "in Teilen des Ortsteils Hiltrup" nicht geöffnet sein.


Quelle:
epd