Münchner Gutachten aus Kirchensteuergeldern bezahlt

Mit regulärem Bistumshaushalt finanziert

Das Erzbistum München und Freising hat das im Januar vorgestellte externe Missbrauchsgutachten zum Großteil aus Kirchensteuermitteln finanziert. Die Ausgaben werden demnach aus dem regulären Haushalt der Erzdiözese getätigt.

Martin Pusch (r.), Rechtsanwalt der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl, spricht während der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens seiner Rechtsanwaltskanzlei zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising am 20. Januar 2022 in München. Neben ihm die Rechtsanwälte Ulrich Wastl (l.) und Marion Westpfahl (m.) aus der gleichen Kanzlei. / ©  Sven Hoppe/dpa-POOL (KNA)
Martin Pusch (r.), Rechtsanwalt der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl, spricht während der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens seiner Rechtsanwaltskanzlei zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising am 20. Januar 2022 in München. Neben ihm die Rechtsanwälte Ulrich Wastl (l.) und Marion Westpfahl (m.) aus der gleichen Kanzlei. / © Sven Hoppe/dpa-POOL ( KNA )

Wie ein Bistumssprecher am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläuterte, wird die Rechnung der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in Höhe von 1,45 Millionen Euro aus dem regulären Bistumshaushalt beglichen. Dessen Erträge stammen zu rund 75 Prozent aus der Kirchensteuer.

Missbrauchsgutachten: Schwere Vorwürfe gegen Benedikt XVI. und Kardinal Marx

Das lange erwartete Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München-Freising belastet amtierende und frühere Amtsträger schwer, darunter auch den emeritierten Papst Benedikt XVI.

Joseph Ratzinger habe sich in seiner Amtszeit als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten, heißt es in der am Donnerstag in München vorgestellten Untersuchung der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW). Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, werfen die Anwälte unter anderem vor, sich nicht ausreichend um Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert zu haben.

Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool ( KNA )

Nach Auskunft des Sprechers werden die Gutachter "wie alle Aktivitäten der Erzdiözese im Bereich der Aufarbeitung und Prävention oder andere externe Beratungsleistungen aus Mitteln des regulären, von den zuständigen Gremien genehmigten Haushalts bezahlt".

Für Anerkennungsleistungen an Missbrauchsbetroffene dagegen würden sonstige Erträge aus dem Haushalt des Erzbischöflichen Stuhls herangezogen. Dieser enthalte keine Kirchensteuergelder.

Vergleich zu Köln

Zum Vergleich: Das Erzbistum Köln hat für zwei juristische Hauptgutachten zur Aufarbeitung von Missbrauch zwischen 2019 und 2021 insgesamt 1,27 Millionen Euro ausgegeben. Darunter war auch eine Ausarbeitung von WSW, die nicht veröffentlicht wurde. Für deren Überprüfung durch andere Juristen flossen weitere 600.000 Euro, außerdem 820.000 Euro für die Kommunikationsberatung des in eine Vertrauenskrise geratenen Kardinals Rainer Maria Woelki.

Einschließlich der Anerkennungsleistungen für Missbrauchsbetroffene wurde für alle diese Kosten auf Sondervermögen zurückgegriffen, den "Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)", der sich im Wesentlichen aus jahrzehntelangen Abgaben von Kölner Klerikern speist.

Erzbistum München und Freising

Das Erzbistum München und Freising ist mit rund 1,61 Millionen Katholiken (Stand: Mai 2021) das größte unter den sieben bayerischen Bistümern und eine der bedeutendsten Diözesen in Deutschland. Sie erstreckt sich über eine Fläche von 12.000 Quadratkilometern vorwiegend auf Oberbayern und ging hervor aus dem Hochstift Freising, das der heilige Bonifatius 739 errichtete. Nach der Säkularisation 1821 wurde der Bischofssitz nach Münchenverlegt und die Erhebung zum Erzbistum verfügt.

 © ilolab (shutterstock)
Quelle:
KNA