Flüchtlingsbischof Heße gegen Abschiebungen nach Afghanistan

Momentan unverantwortlich

Flüchtlingsbischof Stefan Heße hat sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Kein Mensch dürfe in eine von bewaffneten Konflikten heimgesuchte Region zurückgeschickt werden, sagte er nach Ende der Innenministerkonferenz.

Asylsuchender in einem Ankerzentrum / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Asylsuchender in einem Ankerzentrum / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Für Abschiebungen müsse gelten, dass die Würde und Sicherheit der Person den Vorrang vor allen anderen Erwägungen habe. "So lange sich die Lage nicht deutlich gebessert hat, bleiben Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich", so der Hamburger Erzbischof.

Keine Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich in Kiel nicht auf eine mögliche Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan einigen können. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, es gebe eine "klare Linie innerhalb der Bundesregierung, wonach nach Afghanistan abgeschoben werden kann".

Er rief die Länder auf, dem zu folgen. Für die SPD-geführten Länder betonte dagegen Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), Afghanistan sei "kein Land, in das zum jetzigen Zeitpunkt mit gutem Gewissen unbescholtene Menschen oder Familien mit Kindern abgeschoben werden können".

Heße äußerte sich auch kritisch zur Diskussion um schärfere Sanktionen wie die Streichung von Leistungen, wenn Flüchtlinge bei der Beschaffung von Papieren für eine Abschiebung nicht mitwirken.

Eine solche "Duldung light" dürfte zu unerwünschten Folgen führen, so der Erzbischof. Das Ziel, gut integrierten Personen eine Bleibeperspektive zu eröffnen, drohe konterkariert zu werden.

Gegen das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Zudem sprach sich Heße gegen das geplante "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" aus, das eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten vorsieht. Das verletzte das Trennungsgebot und sei auch in ethischer Hinsicht problematisch, so der Erzbischof.

"Die Ausreisepflicht darf kein Haftgrund sein." Das Gesetz war bereits vom Bundestag beschlossen worden. Der Rechtsausschuss des Bundesrats empfahl am Mittwoch, dazu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat anzurufen. Ob die Länderkammer dem Beschluss folgt, entscheidet sich voraussichtlich Ende Juni bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause.


Erzbischof Stefan Heße / © Julia Steinbrecht (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA