Missbrauchsopfer reichen 1.600 Anträge bei Kommission ein

Jahresbericht der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen

Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche haben im vergangenen Jahr 1.565 Anträge auf Entschädigung bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen eingereicht.

Autor/in:
Joachim Heinz
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )

Mit Stand vom 15. Februar verzeichnete das Gremium sogar 1.626 Anträge, wie die Vorsitzende Margarete Reske am Freitag bei der Vorstellung des ersten Jahresberichts der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) bekanntgab. Davon seien inzwischen 729 Anträge beschieden.

Zahl der unbearbeiteten Anträge noch immer hoch

Reske äußerte die Hoffnung, das Arbeitstempo der inzwischen elf Mitglieder zählenden Kommission weiter erhöhen zu können. Die Zahl der bislang unbearbeiteten Anträge sei immer noch zu hoch, "als dass wir zufrieden sein könnten". Bei etwa einem Drittel der Anträge handelte es sich den Angaben zufolge um Erstanträge; bei dem Rest hatte es bereits Verfahren bei dem UKA-Vorgänger, der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS), gegeben.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nahm am 1. Januar 2021 ihre Tätigkeit auf. Sie hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Anerkennungsleistungen in Zahlen

Im vergangenen Jahr entschied die UKA in 606 Fällen auf Anerkennungsleistungen in Höhe von insgesamt rund 12,9 Millionen Euro. Abzüglich der in vorherigen Verfahren gezahlten Beträge in Höhe von 3,5 Millionen Euro seien bisher knapp 9,4 Millionen Euro direkt durch die UKA ausgezahlt worden, hieß es.

In 268 Fällen blieb die Leistungshöhe unter 10.000 Euro, in 47 Fällen überschritt sie die Schwelle von 50.000 Euro. Darunter befinden sich 6 Fälle, in denen die Anerkennungsleistungen über 100.000 Euro lagen. Oberhalb von 50.000 Euro muss die UKA das zuständige Bistum oder die zuständige Institution informieren. Laut der Vorsitzenden Reske gab es bislang allerdings nie Widerstände gegen die von ihrem Gremium festgesetzten Zahlungen. 481 der Betroffenen und damit rund 79,4 Prozent waren ausweislich der Statistik männlich, 125 weiblich, was einen Anteil von 20,6 Prozent bedeutet.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA
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