Das erklärte Pressesprecher Wilfried Fesselmann am Mittwoch in Essen. Die EHS-Leistungen seien für viele eine realistische Möglichkeit gewesen, Unterstützung für dringend notwendige therapeutische oder psychosoziale Maßnahmen zu erhalten.
Der Antragsstopp beim Ergänzenden Hilfesystem wurde verhängt, weil die im aktuellen Regierungsentwurf vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt dafür nicht mehr reichen. Zuvor hatte der Bundesrechnungshof eine Finanzierungslücke beanstandet und vom zuständigen Bundesfamilienministerium die Abwicklung verlangt.
"Hohe Nachfrage belegt realen Bedarf"
"Wir sprechen hier nicht über eine freiwillige Leistung, sondern über eine moralische Verpflichtung des Staates, Betroffenen konkrete Hilfen zur Verfügung zu stellen - jetzt und dauerhaft", so Fesselmann. Besonders empörend sei, dass den Betroffenen noch im vergangenen Frühjahr verbindlich zugesichert worden sei, Anträge bis zum 31. August 2025 stellen zu können.
Dass die Bearbeitung mit dem Hinweis gestoppt worden sei, es seien unerwartet viele Anträge eingegangen, sei weder sachlich noch moralisch nachvollziehbar. "Hohe Nachfrage beweist nicht Überforderung - sie belegt den realen Bedarf", so Fesselmann.