Missbrauchsbeauftragte zu Fortschritten bei der Aufarbeitung

"Täter melden sich ganz wenige"

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, hat im Namen der Opfer für eine Abschaffung der Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen plädiert. "Die Betroffenen haben eine klare Meinung: Weg mit der Verjährungsfrist", sagte Bergmann. Lesen Sie hier das Interview.

 (DR)

KNA: Seit Mai haben Sie eine Hotline für Opfer von sexuellem Missbrauch geschaltet. Wie ist die Resonanz?
Bergmann: Bisher haben sich etwa 1.500 Menschen gemeldet. Davon etwa 700 per Brief oder E-Mail, die übrigen telefonisch.

KNA: Um welchen Zeitraum geht es bei den Fällen?
Bergmann: Die meisten liegen weit zurück. Der älteste Betroffene ist 80 Jahre alt. Er sprach zum ersten Mal über das, was ihm widerfahren ist. Das gilt übrigens für die Hälfte all derer, die sich melden.
Sie finden es äußerst wichtig, dass sie jetzt die Möglichkeit dazu haben.

KNA: Aus welchen Lebensbereichen stammen die Opfer?
Bergmann: Mehr als die Hälfte kommt aus dem Bereich der katholischen Kirche - was wohl der gesellschaftlichen Debatte geschuldet ist. Die übrigen setzen sich aus anderen Institutionen zusammen, evangelische Kirche, Sportvereine, Schulen, aber auch aus Familien. Gerade die Familien darf man nicht vergessen. Derzeit melden sich auch Personen, denen etwas aufgefallen ist und die nun um Rat fragen.

KNA: In jüngster Zeit haben Sie mit vielen Opfern gesprochen. Was ist ihr Hauptanliegen?
Bergmann: Alle wünschen sich, dass das, was sie aushalten mussten, als schlimmes Unrecht anerkannt wird. Sie wollen, dass alles ausgesprochen und aufgeklärt wird, dass alle Täter zur Verantwortung gezogen werden. Sie haben ja quasi doppeltes Unrecht erfahren: Zum einen der Missbrauch an sich und zum anderen, dass sie keine Hilfe fanden, selbst wenn sie diese suchten. Außerdem wollen sie unbedingt verhindern, dass Kindern heute Ähnliches widerfährt. Das ist auch eine Mahnung an Politik und Gesellschaft, Kindern sofort Glauben zu schenken, wenn es entsprechende Hinweise gibt.

KNA: Melden sich auch reuige Täter?
Bergmann: Täter melden sich ganz wenige. Allerdings habe ich von Reue bisher noch nichts gehört.

KNA: Und was berichten die Opfer?
Bergmann: Sehr erschütternde Dinge. Man merkt, wie sehr das, was sie aushalten mussten - Missbrauch und Misshandlungen -, ihr Leben negativ bestimmt hat. Die Wunden sind oft immer noch offen. Natürlich wird das Geschehene unterschiedlich verarbeitet. Die einen sind sehr emotional und noch voller Wut, die anderen sind daran zerbrochen. Viele haben versucht, eine Therapie zu machen und merken, wie viel Zeit die Bewältigung braucht.

KNA: Für wie wichtig halten Sie die Einbeziehung externer Fachleute?
Bergmann: Alles muss auf den Tisch. Wenn die Opfer jetzt erleben, dass versucht wird, das eine oder andere nicht zu benennen, dann ist das erneut eine tiefe Verletzung. Gerade in Einrichtungen, in denen der Missbrauch über lange Zeit vertuscht wurde, kann wirkliche Aufarbeitung oft erst stattfinden, wenn jemand von außen kommt.
Diese Erfahrung haben wir am Canisius-Kolleg oder der Odenwaldschule gemacht. Das ist sicherlich die glaubwürdigere Lösung. Ich halte es für falsch, Aufklärung nur intern zu machen.

KNA: Welche Möglichkeiten der Wiedergutmachung sehen Sie?
Bergmann: Die Betroffenen sind ganz unterschiedlicher Meinung. Die einen möchten wenigstens eine Therapie bezahlt bekommen. Es gibt aber auch Menschen, die hat es so aus der Bahn geworfen, dass sie eine umfangreichere finanzielle Entschädigung für das Erlebte verlangen. Allerdings nicht als Schweigegeld. Die Frage der finanziellen Entschädigung ist aber ein schwieriges Thema, das wir noch vor uns haben.

KNA: Wie stehen die Opfer zu einer Verlängerung der Verjährungsfristen?
Bergmann: Die Betroffenen haben eine klare Meinung: Weg mit der Verjährungsfrist. Dabei geht es auch um ein Signal der Gesellschaft, die Täter zu verfolgen, unabhängig davon, was man noch nachweisen kann. Darüber hinaus wollen sich die Betroffenen nicht bevormunden lassen, sie wollen selbst entscheiden, ob sie den Rechtsweg einschlagen oder nicht.

KNA: Wann sollten Behörden eingeschaltet werden?
Bergmann: Die Betroffenen fordern keine Anzeigepflicht. Auch die Beratungsstellen sind fast ausschließlich dagegen, weil sie die Sorge haben, dass sich Opfer dann nicht mehr melden. Ich denke, die Betroffenen müssen in Beratungen oder Therapie selbst zu dem Punkt kommen, an dem sie sagen, ich will eine Anzeige erstatten oder nicht. Wenn das über ihren Kopf hinweg entschieden würde, hätte ich Bedenken.

KNA: Gibt es Unterschiede bei den Missbrauchsfällen in den Einrichtungen?
Bergmann: Es gibt mit Sicherheit Unterschiede, aber es gibt auch viele Verhaltensmuster, die in allen Institutionen gleich sind, auch in Familien. Zum Beispiel, dass der Missbrauch von vielen durchaus hätte gesehen werden müssen. Man geht den Dingen nicht nach, weil man Angst um die eigene Existenz oder das Image der Einrichtung hat. Diese Mentalität führt zum Täterschutz, und der Opferschutz bleibt auf der Strecke. Wenn man Kinder wirklich schützen will, muss den Tätern klar sein, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden.

Interview: Inga Kilian und Christoph Scholz