Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen

 (DR)

Nach der Thüringer Verfassung wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Das gilt für die ersten beiden Wahlgänge. Damit ist gewählt, wer 46 der 91 Stimmen im Landtag erhält. Die rot-rot-grüne Koalition verfügt über 46 Stimmen, die CDU über 34 und die AfD über 11.

Hätte Bodo Ramelow bei der Wahl in den dritten Wahlgang gemusst, dann hätte die CDU mit dem früheren Uni-Rektor von Jena, Klaus Dicke, einen eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt.

Kontroverse um dritten Wahlgang

Im dritten Wahlgang ist laut Verfassung gewählt, wer "die meisten Stimmen erhält". Dieser Passus ist umstritten, wenn nur ein Kandidat antritt. Dazu liegen zwei konträre Rechtsgutachten vor.

Ein Gutachten des Düsseldorfer Verfassungsrechtlers Martin Morlok im Auftrag von Rot-Rot-Grün sagt, es zählen bei einem Kandidaten nur die Ja-Stimmen, die Nein-Stimmen seien unerheblich. Damit wäre ein Kandidat gewählt, auch wenn er nur eine Ja-Stimme bekäme.

Nach einem anderen Gutachten für Landtagspräsident Christian Carius (CDU) muss der Kandidat im dritten Durchgang mehr Ja- als Nein-Stimmen bekommen. Es stammt von Wolfgang Zeh, ehemaliger Direktor beim Bundestag.