Ministerium will Sozialhilfe-Empfänger nun doch nicht observieren

Doch keine Hartz-IV-Hatz

Das Bundesarbeitsministerium will Hartz-IV-Empfänger nicht observieren lassen. Der umstrittene Passus werde aus der Dienstanweisung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch gestrichen, teilten das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag gemeinsam in Nürnberg mit. Damit reagierten die Behörden auf die öffentliche Kritik an der Möglichkeit zur Überwachung von Langzeitarbeitslosen bei Betrugsverdacht.

 (DR)

Die Bundesagentur wolle stattdessen künftig «Verdachtsmomente im persönlichen Gespräch abschließend recherchieren», hieß es.

Der Sprecher des Erwerbslosenforums, Martin Behrsing, zeigte sich «erfreut» über die Ankündigung der Bundesagentur und des Bundesarbeitsminsteriums, die Dienstanweisung für Außendienstmitarbeiter der Jobcenter zu ändern. «Das betrachten wir als Erfolg des Erwerbslosenforums und der Initiative gegen-hartz.de», sagte Behrsing dem epd in Bonn. Rechtliche Schritte hätten sich damit zunächst erübrigt. «Wir werden jetzt erstmal abwarten, ob die Streichung der Anweisung auch tatsächlich erfolgt.»

Nach Angaben der BA war eine Observation durch den Außendienst der Jobcenter nach der umstrittenen Anweisung «nur in begründeten Einzelfällen bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch als letztes Mittel der Sachverhaltsaufklärung» zulässig. Diese Regelungen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs bewegten sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts. Observationen seien aber bislang «keine gängige Praxis» gewesen und «nur in wenigen Ausnahmefällen» eingesetzt worden.

Das Erwerbslosenforum Deutschland und die Initiative gegen-hartz.de hatten zuvor gegen die Möglichkeit heimlicher Beobachtungen von Langzeitarbeitslosen protestiert. Mit heimlichen Beobachtungen ohne Wissen der Betroffenen würden sich die Jobcenter Kompetenzen anmaßen, «die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besitzen», sagte Behrsing. Besonders gefährlich sei, dass auch Dritte mit den Außendienstaufgaben beauftragt werden dürften und damit Daten in falsche Hände gelangen könnten.

Laut der Dienstanweisung der BA sind die Arbeitsagenturen zur Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs verpflichtet. Auch Dritte können der Anweisung zufolge mit dieser Aufgabe betraut werden. Zu den Aufgaben des Außendienstes gehören danach unter anderem Hausbesuche bei Hartz-IV-Empfängern, die Überprüfung von Wohnungsverhältnissen und der Verwertbarkeit von Vermögen sowie Gespräche mit Nachbarn und Vermietern.