Ministerium: 570 vertrauliche Geburten seit neuem Gesetz 2014

 (DR)

In Deutschland hat es in den vergangenen fünf Jahren rund 570 vertrauliche Geburten gegeben. Zudem habe es über 2.200 Beratungsgespräche gegeben, wie das Bundesfamilienministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte, das Gesetz habe vielen schwangeren Frauen in Notlagen Beratung und Hilfe ermöglicht.

Das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt trat im Mai 2014 in Kraft. Ziel ist es, Schwangere in Notsituationen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen müssen, zu erreichen, um ihnen wirksame Hilfen anbieten zu können. Die Mutter kann medizinisch betreut entbinden und bleibt anonym. Von der Beraterin der Schwangerschaftsberatung wird ihre Identität in einem Herkunftsnachweis festgehalten. Mit 16 Jahren kann dann das Kind seine Abstammung erfahren.

Von den beratenen Frauen entschieden sich demnach knapp ein Viertel zu einem Leben mit dem Kind, etwas mehr als ein Fünftel zu einer vertraulichen Geburt, 13,7 Prozent gaben ihr Kind zu einer regulären Adoption frei. Fast 12 Prozent der Frauen entschieden sich für einen Schwangerschaftsabbruch.

Die vorgelegt Evaluierung des Gesetzes zeigt nach Ministeriumsangaben, dass der starke Anstieg bei den anonymen Kindsabgaben gebremst werden konnte. Die Zahl wächst danach aber immer noch weiter leicht an. Im Jahr 2015 wurden 157 Kinder anonym abgegeben, im Jahr 2016 waren es 151 Kinder. Zuvor war die Zahl in den Jahren von 2003 bis 2013 von 46 auf 147 gestiegen. Hätte sich dieser Trend fortgesetzt, wären für die Folgejahre deutlich mehr anonyme Kindsabgaben zu erwarten gewesen, heißt es in dem Papier. (KNA, 14.5.19)