Merkel fordert von Ländern weitere Schritte bei Nichtraucherschutz

Rauchverbote: Ausnahmen bestätigen die Regel

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fordert die Länder beim Nichtraucherschutz zu weiteren Maßnahmen über den am Donnerstag gefundenen Kompromiss hinaus auf. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte am Freitag in Berlin, der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gehe in die "richtige Richtung". Merkel sei zugleich zuversichtlich, dass es bei der Umsetzung in Landesgesetze zu "weiteren Fortschritten" komme. Der Gefahr des Passivrauchens müsse konsequent begegnet werden.

 (DR)

Das Rauchen in deutschen Gaststätten soll künftig deutlich eingeschränkt werden. Die Mehrheit der Ministerpräsidenten der Länder habe sich am Donnerstag in Berlin darauf verständigt, dass Rauchen in Gaststätten grundsätzlich nur noch in abgetrennten, geschlossenen Räumen erlaubt sein soll, teilten Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und Berlin Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) mit.

Allerdings wolle sich eine Minderheit der Länder - darunter Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - die Möglichkeit offen halten, in einzelnen Fällen den Gastronomen Ausnahmen zu erlauben. Dies solle vor allem bei kleineren, so genannten Eckkneipen der Fall sein. Für Behörden, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie Diskotheken sind dagegen keine Ausnahmen vorgesehen.

Die Länderparlamente sollen binnen sechs Monaten entsprechende Gesetze verabschiedet haben. Anschließend könne der Bund über eine mögliche Änderung des Arbeitsstättengesetzes entscheiden. Es sei denkbar, dass künftig die Angestellten in der Gastronomie ihre Einwilligung für eine Beschäftigung an einem Raucherarbeitsplatz geben müssten. Wowereit bezweifelte allerdings, dass sich dies "in der Praxis nicht durchsetzen lassen" werde.

Der Weg zu mehr Nichtraucherschutz in Deutschland
27. September 2002: Der Bundesrat billigt eine Regierungsverordnung, mit der unter anderem das Rauchverbot in U-Bahnstationen ausgeweitet wird.

5. August 2003: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), fordert ein generelles Rauchverbot an Schulen.

17. Juni 2004: Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt als erste Landesregierung ein Rauchverbot an Schulen.

2. März 2005: Das Bundesgesundheitsministerium und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) beschließen eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie, bis März 2008 mindestens 50 Prozent Nichtraucherplätze für größere Betriebe zu schaffen.

3. August 2006: Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) spricht sich in der "Mittelbayerischen Zeitung" erstmals für ein Rauchverbot in Restaurants aus.

8. Dezember 2006: Die Bundesregierung erklärt sich für ein Rauchverbot in Gaststätten wegen der verfassungsrechtlichen Änderungen durch die Föderalismusreform für nicht zuständig.

13. Dezember 2006: Die Ministerpräsidenten der Länder sichern Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Einigung über ein Rauchverbot in Gaststätten zu.

14. Februar 2007: Die Bundesregierung beschließt ein Rauchverbot für alle öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie für öffentliche Verkehrsmittel wie Flugzeuge, Busse, Bahnen und Taxis noch in diesem Jahr.

23. Februar 2007: Die Gesundheitsminister der Länder verständigen sich auf weit reichende Verbotsregelungen für Behörden, Krankenhäusern und Bildungseinrichtungen und Diskotheken. Für den Bereich Gaststätten wollen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen entsprechende Ausnahmen ermöglichen. In den nächsten Wochen rücken immer mehr Länder von dem Gaststättenkompromiss ab.

22. März 2007: Die Ministerpräsidenten beschließen für die Gaststätten uneinheitliche Regelungen. Grundsätzlich soll das Rauchen dort nur noch in abgetrennten Räumen möglich sein. Eine Minderheit der Länder will aber Ausnahmen ermöglichen. Die SPD-regierten Länder stehen nach Angaben von Berlin Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit zu einem Verbot ohne Ausnahmen.