Menschenrechtsgericht weist Klage von Intersex-Person ab

Neutrales Geschlecht nicht anerkannt

Eine Person ohne medizinisch eindeutige Geschlechtszuordnung, die von den Behörden in Frankreich als Mann geführt wird, ist mit ihrer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.

Symbolbild Intersexualität / © Peter Steffen (dpa)
Symbolbild Intersexualität / © Peter Steffen ( dpa )

Das am Dienstag in Straßburg veröffentlichte Urteil unterstreicht zwar, dass die Person unter der falschen Geschlechtsbezeichnung leidet, verweist aber auf die Folgen für das französische Rechtssystem, wenn man ein neutrales Geschlecht anerkenne. In der Abwägung öffentlicher und individueller Interessen habe die französische Justiz keine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre begangen.

Die Person hatte im Alter von 63 Jahren vor einem Gericht in Tours den Anspruch erstritten, den Geschlechtseintrag in ihrer Geburtsurkunde aus dem Jahr 1951 von "männlich" in "neutral" oder "intersex" abändern zu lassen. Ein Berufungsgericht in Orleans kippte diese Entscheidung; die nächsthöhere Instanz wies eine weitere Beschwerde ab.

Eine Frage für die Gesellschaft

Der Menschenrechtsgerichtshof stellte sich hinter die Argumentation des Berufungsgerichts. Dieses verwies zum einen auf eine notwendige Beständigkeit in Personenstandseinträgen, zum anderen darauf, dass ein "neutrales" Geschlecht zahlreiche Anpassungen in französischen Gesetzen erfordern würde. Mit der Anerkennung einer dritten Geschlechtskategorie hätte das Gericht eine normative Funktion ausgeübt, die der gesetzgebenden Gewalt im Staat zukomme, nicht der Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall gehe es um eine Frage, die von der Gesellschaft entschieden werden müsse, so die Straßburger Richter. Innerhalb seines Ermessensspielraums habe der französische Staat nicht seine Verpflichtung verletzt, das Recht der betreffenden Person auf Achtung des Privatlebens zu schützen.

Quelle:
KNA