Medienethikerin kritisiert ewiges Leben im digitalen Raum

Sterbekultur im Wandel

Digitale Avatare überdauern den eigenen Tod. Die verstorbene Oma kann der Enkelin per Anruf zum Geburtstag gratulieren. Die Philosophin Jessica Heesen sieht in der digitalen Sterbekultur Vorteile, aber auch ethische Fragen.

Autor/in:
Eva Meienberg (kath.ch)
Internetnutzung im Alter / © Tim Brakemeier (dpa)
Internetnutzung im Alter / © Tim Brakemeier ( dpa )

KNA: Frau Heesen, es scheint, als kämen wir dem Menschheitstraum, ewig zu leben, durch die Möglichkeiten der Digitalisierung ein Stück näher.

Jessica Heesen (Philosophin, Medienethikerin und Leiterin des Forschungsschwerpunkts Medienethik und Informationstechnologie an der Universität Tübingen): Heute können Angehörige mit ihren Verstorbenen in Interaktion treten. Etwa indem sie gemeinsame Chats über den Tod hinaus weiterführen. Mittels künstlicher Intelligenz werden Chat-Nachrichten produziert, welche die Nachrichten der verstorbenen Personen imitieren.

KNA: Haben Sie ein Beispiel dafür?

Heesen: Ein junger Mann stirbt. Seine Mutter lässt den Chat mit ihrem Sohn in einen Chat mit einem Chatbot überführen. Dafür gibt sie einem Anbieter die Erlaubnis, alle Daten aus dem bestehenden Chat mit ihrem Sohn auszuwerten. Die Nachrichten des Chatbots lesen sich dann so wie die des verstorbenen Sohnes.

KNA: Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Heesen: Es gibt Dienste, mit denen man über den Tod hinaus Anrufe tätigen kann. Diese erlauben etwa Großeltern, ihren Kindern und Enkelkindern Geburtstagswünsche per Telefon oder per Chat zu übermitteln, wenn sie bereits verstorben sind. Da klingelt am Geburtstag das Telefon und die Stimme der verstorbenen Großmutter ist zu hören.

Begegnung im virtuellen Park

KNA: Gibt es auch die Möglichkeit, Verstorbene sichtbar zu machen und ihnen noch einmal zu begegnen?

Heesen: Ja, das gibt es. Im Netz kursiert das Beispiel einer südkoreanischen Mutter. Jang Ji-sung hat 2020 ihre Tochter Nayeon im virtuellen Raum noch einmal getroffen, nachdem das Mädchen 2016 an einer Krankheit gestorben war. Die Begegnung fand in einem digitalen Park statt. Er sah aus wie ein Park, den Mutter und Tochter früher oft besucht hatten. Das Mädchen sah täuschend echt aus: wie damals als es noch gesund war.

KNA: Was haben Mutter und Tochter in diesem virtuellen Park gemacht?

Heesen: Sie haben miteinander gesprochen. Die Mutter konnte ihre Tochter berühren und halten. Dann ist die Tochter auch im digitalen Raum gestorben. Ein Schmetterling ist vom Avatar aufgestiegen. Er sollte die Seele des Mädchens symbolisieren.

KNA: Was haben Sie empfunden, als Sie diese Szene gesehen haben?

Heesen: Von außen habe ich eine Frau mit einer VR-Brille gesehen, die Luft umarmt und weint. Das ist erschütternd. Die Frau hat aber nach dem virtuellen Treffen mit ihrer Tochter gesagt, dass sie ihr noch einmal nahe sein wollte. Die Begegnung habe ihr in ihrem Trauerprozess geholfen.

KNA: Inwiefern sind solche Avatare problematisch?

Heesen: Es stellt sich die Frage: Wie repräsentativ ist der Avatar? Wie viel hat er mit der verstorbenen Person zu tun? Ist der Avatar nur eine schöngefärbte Variante des Verstorbenen? Der Umgang mit dem Avatar kann die Gefühle der Angehörigen verletzen.

Persönlichkeitsrechte nach dem Tod

KNA: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Heesen: Es gilt zu prüfen, ob das postmortale Persönlichkeitsrecht gewahrt wird. Die Würde eines Menschen muss auch nach dem Tod gewahrt werden. Es wäre eine entsetzliche Vorstellung, wenn Bilder von Verstorbenen in Pornos verwendet würden. Es stellen sich auch Pietätsfragen. Wer will schon sein Totenbild neben dem Werbebanner für Suppennudeln sehen?

KNA: Welche Auswirkungen haben solche Avatare auf den Trauerprozess?

Heesen: Diese Anwendungen greifen stark in den Trauerprozess ein. Da wird einem echte Interaktion mit einem verstorbenen Menschen vorgegaukelt. Zudem haben die Avatare auch Auswirkungen auf die Erinnerungen an die Verstorbenen. Während eines Trauerprozesses verändert sich in der Regel das Bild des Verstorbenen. Einige Aspekte treten in den Vordergrund, andere verschwinden. Der Avatar jedoch bleibt gleich und überlagert wahrscheinlich letztlich die Erinnerungen an die verstorbene Person.

Es stellt sich auch die Frage, was der Anruf des Avatars mit der Stimme der toten Großmutter beim Enkelkind auslöst. Kleine Kinder sind oft noch in einem magischen Denken verhaftet, was es ihnen schwer macht, den künstlichen Charakter einer Sache zu überblicken. Über mögliche Auswirkungen wissen wir noch viel zu wenig.

KNA: Welche Tücken hat die Beziehung zu einem Avatar sonst noch?

Heesen: Beziehungen zwischen lebendigen Menschen sind geprägt von Spontaneität und Unverfügbarkeit. Der Avatar ist letztlich ein unterkomplexes Abbild des verstorbenen Menschen, der auf Knopfdruck mehr oder weniger erwartbare Antworten von sich gibt. Die Ähnlichkeit mit Menschen kann jedoch trotzdem zu einer parasozialen Beziehung mit dem Avatar führen: Das ist vergleichbar mit der Zuneigung, die Zuschauende zu ihrer Serien-Heldin aufbauen, die sie jeden Abend im Fernseher sehen.

KNA: Haben Sie auch Beispiele, die Sie weniger kritisch finden?

Heesen: Die Musikgruppe ABBA hat digitale Avatare ihrer früheren Identitäten geschaffen, die nun bis in alle Ewigkeit in einer Bühnenshow auftreten können. Neben den kommerziellen Anwendungen gibt es solche im Bildungsbereich, wie etwa die Avatare der Holocaust-Überlebenden. Im Jewish Museum in New York haben die Besuchenden die Möglichkeit, diesen Zeitzeugen Fragen zu stellen. Hier wird Geschichte auf eine persönliche Weise zugänglich gemacht.

KNA: Wieso ist die Digital Afterlife Industry (DAI) lukrativ?

Heesen: Weil sie auch Daten generiert von lebendigen Menschen. Immer dann, wenn Menschen mit den Avataren, Chatbots oder anderen Anwendungen interagieren, geben sie Informationen von sich preis. Aus der Perspektive der Datenökonomie ist es wichtig, dass wir im Internet immer aktiv bleiben und möglichst viele Informationen von uns teilen. In der DAI deckt sich dieses ökonomische Interesse mit dem Wunsch der Angehörigen, mit den Verstorbenen in Verbindung zu bleiben.

Testament über das digitale Weiterleben

KNA: Mir scheint, es ist notwendig, das eigene digitale Weiterleben testamentarisch zu regeln.

Heesen: Wenn Sie in den Sozialen Medien unterwegs sind, sollten Sie das auf jeden Fall heute schon tun. Es wäre auch wichtig, zu regeln, wer im Fall eines plötzlichen Todes Zugriff auf die Accounts haben darf.

KNA: Sie sprechen auch von einem virtuellen Suizid. Wie bringt man sich virtuell um?

Heesen: Es gibt Dienste, die digitale Spuren zu einem großen Teil auslöschen können. Damit könnte man sich dem digitalen Datenkapitalismus entziehen. Wenn ich nicht möchte, dass nach dem Tod weiter mit meinen Daten Geld verdient wird, dann muss ich mich zum digitalen Selbstmord entschließen.

KNA: Gibt es auch digitale Anwendungen zum Thema Tod, die die Menschen weiterbringen?

Heesen: Ich glaube, dass die virtuellen Friedhöfe gute Orte sein können. Gerade für jüngere Menschen ist das Internet ein Raum, in dem sie sich natürlicherweise aufhalten. Es ist gut, dass es in diesem Raum auch Orte des Gedenkens gibt.

Quelle:
KNA