Luxemburgs Abgeordnetenhaus entzieht Großherzog Vetorecht

Gezähmtes Staatsoberhaupt

Das Abgeordnetenhaus von Luxemburg hat eine Verfassungsänderung in erster Lesung mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Damit soll künftig das Vetorecht des Großherzogs gegen vom Parlament beschlossene Gesetze entfallen. Hintergrund ist sein Veto gegen ein geplantes Sterbehilfe-Gesetz.

 (DR)

Für die Verfassungsänderung Lesung stimmten am Donnerstag 56 der 57 anwesenden Abgeordneten. Es gab keine Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Die zweite Lesung der Verfassungsänderung soll in spätestens drei Monaten stattfinden.

Künftig soll der Monarch Gesetze lediglich noch innerhalb von drei Monaten nach ihrer Verabschiedung im Parlament verkünden dürfen. Bislang hieß es in der luxemburgischen Verfassung, der Großherzog habe die Gesetze zu «billigen» und zu «verkünden». Anfang des Monats hatte Großherzog Henri angekündigt, das geplante Gesetz zur Zulassung aktiver Sterbehilfe nicht unterzeichnen zu wollen. Medienberichten zufolge schlug er deswegen selbst die Verfassungsänderung vor.

Unterdessen forderten Abgeordnete der kleinen ADR-Fraktion, über das Sterbehilfe-Gesetz ein Referendum abzuhalten. Dem Vorschlag werden allerdings wenig Chancen auf Verwirklichung beigemessen.