Luxemburg schafft Religionsunterricht ab

Jesus verschwindet vom Lehrplan

Luxemburg schafft den konfessionellen Religionsunterricht in den Schulen ab. Ab dem kommenden Schuljahr wird es nach dem Wegfall an den weiterführenden Schulen auch in Grundschulen keinen entsprechenden Unterricht mehr geben.

Symbolbild Religionsunterricht / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Symbolbild Religionsunterricht / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Dort werde ein neutraler Werteunterricht angeboten, wie das Parlament des Großherzogtums am Dienstagabend nach einer intensiven Debatte entschied. An den weiterführenden Schulen hatte das neue, für alle Kinder verpflichtende Fach "Leben und Gesellschaft" bereits im vergangenen Sommer den Religionsunterricht ersetzt.

Wahl des Fachs entfällt

Die bisher beim Erzbistum angestellten Religionslehrer konnten sich in den vergangenen Monaten mit Weiterbildungskursen für das neue Fach qualifizieren. Sie erhielten zudem die Möglichkeit, vom Bildungsministerium als Lehrer für das neue Fach übernommen zu werden. Jahrzehntelang hatten Schüler im Großherzogtum zwischen dem Religions- und einem konfessionslosen Moralunterricht wählen können.

Der Abgeordnete der die Regierung anführenden liberalen Partei DP, Claude Lamberty, verteidigte das Gesetz mit der Vision einer religionsneutralen Schullandschaft. "Wir wollen eine Schule, die unsere Schüler nicht trennt, wenn es um die großen Lebensfragen geht.

Wir wollen den Dialog zwischen den Lebens- und Glaubensauffassungen schaffen." Kinder sollten sich ihren eigenen Wertekanon aufbauen können.

Stärkere Trennung im Staat-Kirche-Verhältnis angestrebt

Die christlich-soziale Oppositionspartei CSV lehnte den Gesetzentwurf ab und sprach sich dafür aus, dass Eltern weiter zwischen Religions- und Werteunterricht wählen können sollten. "Wir sind und bleiben der Meinung, dass der Wunsch der Eltern respektiert werden muss", sagte CSV-Generalsekretär Laurent Zeimet.

Die seit 2013 amtierende Regierung Xavier Bettels strebt eine stärkere Trennung im Staat-Kirche-Verhältnis an. Die Kultusgemeinschaften erhalten nach einem Abkommen von 2015 sukzessive weniger finanzielle Unterstützung vom Staat. Neu eingestellte Kultusdiener müssen künftig von den Kirchen und Glaubensgemeinschaften statt vom Staat bezahlt werden. Umstritten ist die Zusammenführung des lokalen Kirchenvermögens in einem Fonds. In dem traditionell katholischen Großherzogtum bekennen sich nur noch rund 40 Prozent der Bevölkerung zur Kirche.


Quelle:
KNA