Luxemburg regelt Besitzverhältnisse bei Kirchengebäuden neu

Regierung reformiert das Staat-Kirche-Verhältnis weiter

Seit gut einem Jahr erneuert die luxemburgische Regierung das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Jetzt will die Regierung die Eigentumsverhältnisse bei Kirchengebäuden des Landes neu regeln.

Die Linke in Sachsen fordert die Trennung von Staat und Kirche / © EPA/Grzegorz Michalowsk (dpa)
Die Linke in Sachsen fordert die Trennung von Staat und Kirche / © EPA/Grzegorz Michalowsk ( dpa )

Innenminister Dan Kersch legte am Freitagnachmittag einen Gesetzentwurf vor, wonach zum 1. Januar 2017 ein dem Erzbistum Luxemburg unterstellter Fonds gegründet werden soll, in dessen Besitz die meisten Kirchen übergehen sollen. Dabei handelt es sich um einen zentralen Baustein der 2015 begonnenen Reformen zur Neustrukturierung des Staat-Kirche-Verhältnisses in dem Großherzogtum.

Bislang gehören nur 28 Kirchen, darunter die Basilika von Echternach, der Erzdiözese. Andere Gotteshäuser wie die Kathedrale von Luxemburg gehören den Kommunen. Die meisten der rund 500 Kirchen und Kapellen des Landes werden jedoch von örtlichen Kirchenfabriken verwaltet; ihre Eigentumsverhältnisse sind meist nicht eindeutig. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass dies bis zum Jahresende geklärt werden soll. Die Kirchenfabriken bilden seit 1809 die Grundlage der kirchlichen Vermögensverwaltung in Luxemburg.

200 Jahres altes Kirchenverwaltungs-System

Der Generalvikar des Erzbistums, Leo Wagener, bezeichnete den Zeitplan der Regierung vor Journalisten als ambitioniert. "Es geht um nicht weniger als die Abschaffung eines 200 Jahre alten Systems der Kirchenverwaltung, das auf 285 Kirchenfabriken mit eigener Rechtspersönlichkeit aufgebaut war", sagte Wagener. Er riet den Kirchengemeinden vor Ort, sich konstruktiv in die Verhandlungen einzubringen. Das Syndikat der Kirchenfabriken (Syfel), die in dem neuen System überflüssig werden würden, hat jedoch bereits massive Widerstände gegen die Reform angekündigt.

Wagener kritisierte, dass es den Kommunen nach dem Gesetzentwurf verboten werden solle, den Fonds finanziell zu unterstützen. Auch sei es nicht nachvollziehbar, dass die Kirche neben den Energiekosten auch Gebühren für die Nutzung von jenen Gotteshäusern bezahlen solle, die künftig den Gemeinden gehörten. "Warum müssen wir noch zusätzlich dafür bezahlen, Totenmessen, Taufen, Hochzeiten und Messen für die Bürger in der kommunalen Infrastruktur aufrecht zu erhalten?"

Neues Schulfach

Im Januar 2015 hatten sich die Luxemburger Regierung und die Religionsgemeinschaften des Landes auf mehrere Abkommen geeinigt, nach denen das Staat-Kirche-Verhältnis neu geregelt wurde. Religions- und Ethikunterricht werden im kommenden Schuljahr von dem neuen Fach "Leben und Gesellschaft" ersetzt. Zudem sollen die Kultusgemeinschaften weniger finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. In dem traditionell katholischen Großherzogtum bekennen sich heute noch rund 40 Prozent der Bevölkerung zur katholischen Kirche.


Quelle:
KNA