Lutherisch-katholische Arbeitsgruppe für neue Sicht auf Papstamt

Annäherung unter Vorbehalt

Das Amt des Papstes gehört zu den größten Hindernissen im ökumenischen Dialog. Johannes Paul II. hatte 1995 einen Appell an die nichtkatholischen Kirchen gerichtet, mit ihm über das Einheitsamt des Bischofs von Rom einen "brüderlichen, geduldigen Dialog aufzunehmen". Gut 15 Jahre danach liegt jetzt ein "Dialogbericht" vor.

Autor/in:
Norbert Zonker
 (DR)

In dem Bericht formuliert eine internationale Gruppe lutherischer Theologen gemeinsam mit katholischen Gesprächspartnern eine Antwort auf den Appell von 1995. Bei einer Tagung in Erfurt, bei der dieser 190-Seiten-Text am Donnerstagabend vorgestellt wurde, bekundeten katholische und evangelische Bischöfe ihr großes Interesse an diesem Ansatz, benannten aber auch die noch offenen Fragen.



Bei dem Dialog handelte es sich formell um eine Privatinitiative, die aber mit dem Päpstlichen Einheitsrat und dem Lutherischen Weltbund abgestimmt wurde, wie die Erfurter Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens berichtete. Sie ist eine der sieben katholischen Mitglieder der so genannten "Gruppe von Farfa Sabina", benannt nach ihrem Tagungsort, einem internationalen Zentrum des Birgittenordens in Italien. Im Mittelpunkt der Arbeit standen die umstrittenen Definitionen des Ersten Vatikanischen Konzils (1869-70) über den Jurisdiktionsprimat und das unfehlbare Lehramt des Papstes - für Lutheraner nicht akzeptable Ausformungen des Petrusamts.



Hier bringt das Dokument eine bemerkenswerte Annäherung der Standpunkte, wie der emeritierte Bochumer katholische Dogmatiker Hermann J. Pottmeyer, ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe, erläuterte: Das Dokument komme zu dem Ergebnis, "dass die nachfolgende zentralistische Ausformung des Primats auf deren maximalistischer Interpretation beruht". Diese erkläre sich aus den Zeitumständen, entspreche aber "nicht der wahren Aussageabsicht des Konzils". Dies eröffne den Weg zu einem gemeinsamen Verständnis des universalkirchlichen Einheitsamtes, die sich als "communio ecclesiarum" (Gemeinschaft von Ortskirchen) verstehe.



Wanke begrüßt Studie als wichtiges "Etappenziel"

Von evangelischer Seite stellte der Direktor des Straßburger Instituts für ökumenische Forschung, Theodor Dieter, klar, dass es bei dem Projekt nicht darum gehe, "dass einige wild gewordene Lutheraner für eine Unterwerfung unter den Papst plädierten". Man könne in der Frage des Papstamtes vielmehr "nur weiter kommen, wenn man zu unterscheiden bereit ist". So treffe der gängige Einwand gegen das Unfehlbarkeitsdogma, dass der Papst ein Mensch und Sünder und also fehlbar sei, nicht den Kern der Sache: Die Unfehlbarkeit werde eben nicht als persönliche Eigenschaft des Papstes ausgesagt und auch nur für bestimmte Akte behauptet, für die die besondere Hilfe des Heiligen Geistes erwartet werde. Das bedeute allerdings nicht, dass sie nun positiv dem Anspruch des Papstes zustimmten; vielmehr mäßen sie dessen Lehräußerungen an der Heiligen Schrift.



Der Erfurter katholische Bischof Joachim Wanke begrüßte die Studie als wichtiges "Etappenziel". Nun bedürfe es gleichsam einer "Selbstdisziplinierung" des Petrusdienstes, um anderen Christen die Sorge zu nehmen, dass es willkürlich ausgeübt werden könnte. Entscheidend ist für Wanke das Selbstverständnis der Kirchen: "Communio ecclesiarum" nach katholischer Auffassung sei nicht dasselbe wie die im protestantischen Bereich verwendete Formel von der "versöhnten Verschiedenheit", bei der "Kirche im Plural buchstabiert wird, wo es doch nur die eine Kirche geben kann".



Auch für den Catholica-Beauftragten der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Friedrich Weber, liegt in dieser Frage der eigentliche Knackpunkt - wobei er den Spieß umdrehte: Von einem wie auch immer konzipierten gemeinsamen Amt der Einheit könne sinnvollerweise "erst dann gesprochen werden, wenn die Kirchen einander als Kirchen anerkennen und sich als communio ecclesiarum verstehen. Deshalb ist auch die Forderung an die römisch-katholische Kirche zwangsläufig, dass die lutherischen Kirchen zunächst als Kirchen im eigentlichen Sinn anerkannt werden müssen."