Landesbischof Gohl befürwortet Rechtsschutz für Ungeborene

Das "enfant terrible" innerhalb der EKD

Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, hat seine Forderung nach rechtlichem Schutz für ungeborenes Leben bekräftigt. "Das Recht muss klarmachen: Leben ist unverfügbar", sagte Gohl.

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )

Im Schwangerschaftskonflikt gebe es eine Grundrechtskollision zwischen dem Lebensschutz und dem Recht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Frau. Diese Kollision dürfe nicht zulasten einer Seite hin aufgelöst werden.

EKD hatte sich gegen Sanktionen ausgesprochen

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl / © Bernd Weißbrod (dpa)
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl / © Bernd Weißbrod ( dpa )

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich im Oktober in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, Abtreibungen in frühen Stadien nach verpflichtender Beratung nicht mehr strafrechtlich zu sanktionieren. Daraufhin plädierte Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Bischofskollegen Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung im Strafrechtsparagrafen 218. Seiner Ansicht nach sollte man in so einer zentralen Frage die ökumenische Gemeinschaft nicht einfach auflösen, sagte er.

Als "enfant terrible" innerhalb der EKD betrachtet sich Gohl trotz seiner Ablehnung der EKD-Ratsempfehlung zum Abtreibungsparagrafen sowie eines EKD-Synodalbeschlusses zum Tempolimit auf Autobahnen vor einem Jahr nicht. "Wenn Protestanten nicht mehr unterschiedliche Positionen diskutieren können - wer denn dann?", fragte er. Zudem habe er auch viel Rückendeckung für sein Votum zum Schwangerschaftsabbruch erhalten.

Mehr Abtreibungen im zweiten Quartal

Die Zahl der Abtreibungen ist im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, erhöhte sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland von April bis Juni um 4,5 Prozent auf rund 26.700. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung seien anhand der Daten nicht bewertbar, hieß es.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )