Land NRW und Heiliger Stuhl erörtern Kölner Priesterausbildung

Gemeinsame Kommission

Wo kann und darf das Erzbistum Köln seine Priester ausbilden? Darüber wird seit geraumer Zeit debattiert. Nun wollen die NRW-Landesregierung und der Heilige Stuhl die "Meinungsverschiedenheit auf freundschaftliche Weise" beilegen.

Blick auf den Kölner Dom / © Guenter Albers (shutterstock)
Blick auf den Kölner Dom / © Guenter Albers ( shutterstock )

Das geht aus einem Statement der Landesregierung hervor, das DOMRADIO.DE vorliegt. Im Wortlaut heißt es da: "Der Heilige Stuhl und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen haben sich darauf verständigt, in Anwendung der Freundschaftsklausel (Art. 13) des Preußenkonkordats eine aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vertragspartner bestehende gemischte Kommission zu bilden. Das Ziel soll sein, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die in Rede stehende Meinungsverschiedenheit auf freundschaftliche Weise beseitigt werden kann. Die Staatskanzlei hat den Landtag darüber am 14. Februar 2025 informiert. Diese Kommission hat zwischenzeitlich ihre Arbeit aufgenommen. Wann diese beendet sein wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen."

Hintergrund ist die Debatte, wo angehende Priester im Erzbistum Köln ihre theologische Ausbildung absolvieren dürfen. Nach der Konkordatsauslegung des Erzbistums muss dies nicht nur an der Uni Bonn passieren. Aktuell geschieht dies unter anderem auch an der Kölner Hochschule für katholische Theologie (KHKT). Dies stehe laut Erzbistum Köln im Einklang mit den geltenden Verträgen zwischen Vatikan und Landesregierung, da die Ausbildung in Bonn eine Option und keine Pflicht sei. Dies bestätigte das Erzbistum in dieser Woche auf eine Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. 

Konkordat

Konkordat (lateinisch für Vereinbarung) nennt man ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl als oberster Instanz der katholischen Kirche und einem Staat. In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat von 1933 Staatskirchenverträge mit einzelnen Ländern. Das Bayern-Konkordat von 1924 war Vorbild für die Abkommen mit Preußen (1929) und Baden (1932).

Mann hält Holzkreuz in der Hand / © PUWADON SANG (shutterstock)
Mann hält Holzkreuz in der Hand / © PUWADON SANG ( shutterstock )
Quelle:
DR

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