Künstler muss für Liegestützen auf Altar Geldstrafe zahlen

Die Grenzen der Kunst

Weil er Liegestütze auf einem Kirchenaltar gemacht hat, muss ein Saarbrücker Künstler 700 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte ihn wegen Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung.

Künstler Alexander Karle  / © Alexander Karle (dpa)
Künstler Alexander Karle / © Alexander Karle ( dpa )

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 38-jährigen freischaffenden Künstler Alexander Karle am Dienstagnachmittag zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro. Zudem muss Karle, dessen Verteidiger eine Berufung ankündigte, die Verfahrenskosten tragen.

Richterin Judith Simon sah es als erwiesen an, dass Karle im Januar 2016 für ein Video-Kunstprojekt in den abgesperrten Altarraum der Saarbrücker Basilika Sankt Johann vorgedrungen war, auf den leeren Altar geklettert war und dort rund 30 Liegestütze gemacht hatte.

"Kunstfreiheit nicht überall"

Damit habe er den Straftatbestand des beschimpfenden Unfugs an einem Ort des Gottesdienstes begangen. "Wenn ein Altar einer Turnwand gleichgesetzt wird, dann wird objektiv Missachtung zum Ausdruck gebracht", so die Richterin. Sie verwies darauf, dass die Kunstfreiheit "nicht uferlos verfassungsrechtlich garantiert ist, weil sie Schranken in den Rechten Dritter findet." Das Recht auf Religionsfreiheit der Bürger sei ebenfalls geschützt. Karle könne die Kunstfreiheit nicht überall und an jedem Ort auswirken.

"Wolllte niemanden beleidigen"

Karle sagte, in der Aktion mit dem Titel "Pressure to perform" (Leistungsdruck) sei es ihm um Kritik an der Leistungsgesellschaft gegangen. Die Aktion in der Kirche hänge mit der Symbolkraft des Altars zusammen. Er würde das Video im Nachgang zwar jederzeit wieder aufnehmen, aber "mehr darauf hinweisen, dass ich niemanden damit beleidigen wollte". Falls das passiert sein soll, dann tue es ihm leid.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 25 Euro, also 1.500 Euro, beantragt. Weil Karle Widerspruch eingelegt hatte, kam es zu dem Prozess.


Quelle:
KNA