Kritik an Glaubensprüfung des BAMF für konvertierte Flüchtlinge

"Das steht dem Staat nicht zu"

Diskussion um konvertierte Migranten: Vertreter der Grünen und der evangelischen Kirche kritisieren nun die Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, den Glauben von Flüchtlingen zu überprüfen, die zum Christentum übertreten.

Flüchtling bei der Registrierung / © arifoto UG (dpa)
Flüchtling bei der Registrierung / © arifoto UG ( dpa )

"Ob jemand es mit der Kirchenmitgliedschaft ernst meint oder nicht, dürfen allenfalls die Kirchen selbst beurteilen", sagte der religionspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck, der "Süddeutschen Zeitung". Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dürfe Konvertiten nicht unterstellen, den christlichen Glauben nur auf dem Papier angenommen zu haben. Und auf jeden Fall müsse verhindert werden, dass Konvertiten in Länder wie den Iran abgeschoben werden.

Infragestellung stehe Staat nicht zu

"Die Prüfung und Beurteilung des Glaubens durch weltliche Behörden zum Zwecke der Abschiebung ist in höchstem Maße fragwürdig", kritisierte auch der evangelische Superintendent Dieter Tometten aus Soest: "Es steht dem Staat nicht zu, die Ernsthaftigkeit des Glaubensbekenntnisses infrage zu stellen." Alleine in seinem Kirchenkreis wisse er von mehr als Hundert Konvertiten; die meisten stammten aus Iran oder Afghanistan.

Die Zentrale der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), so die Zeitung, räume dem Staat durchaus das Recht ein, "im Asylverfahren Glaubensüberzeugungen zu prüfen", solange dies nicht zu einem "Glaubensexamen" ausarte. Im BAMF wiederum gehe man grundsätzlich davon aus, dass seitens der Gemeinde eine "sorgfältige Taufbegleitung" erfolge, so ein Sprecher. Dennoch müsse der Asylbewerber seine christliche Überzeugung in der Anhörung nachvollziehbar darlegen und erklären, wie er seinen Glauben in der Heimat leben würde.

Klassischer "Nachfluchtgrund"

Die Konversion ist ein klassischer "Nachfluchtgrund", denn in Ländern wie etwa dem Iran stehen darauf Gefängnis oder sogar die Todesstrafe. Dennoch lehne das BAMF immer wieder Asylanträge ab, weil die Antragsteller nicht nachweisen könnten, "den christlichen Glauben aus tiefer innerer Überzeugung angenommen zu haben".


Quelle:
KNA