Kritik an Abschiebeflug nimmt zu

 (DR)

Vor dem geplanten Abschiebeflug von München nach Afghanistan hat die Kritik zugenommen. Die Grünen-Politikerin Katharina Schulze bezeichnete es im Bayerischen Rundfunk (BR) als unmenschlich und "Schlag ins Gesicht der Helferkreise und Arbeitgeber", wenn bereits gut integrierte Flüchtlinge aus dem Bett gerissen und abgeschoben würden.

Der Flüchtlingsrat erklärte auf seiner Website, einer der Geflüchteten habe nur noch ein Jahr Berufsschule vor sich. Ein weiterer junge Afghane habe schon zwei Jahre lang eine Ausbildung absolviert. Der Arbeitgeber, eine Kulmbacher Firma für Sanitärtechnik, würde den Mann sofort wieder beschäftigen.

Auch die Handwerkskammer für München und Oberbayern äußerte sich kritisch über die Abschiebung von Geflüchteten in Berufsausbildung. Es gebe Fälle, in denen Geflüchtete zwar einen Ausbildungsplatz sicher hätten, aber noch vor ihrem Antritt abgeschoben würden, sagte der stellvertretende Geschäftsführer Dieter Vierlbeck dem BR. Gerade im Handwerk seien allerdings etliche Ausbildungsplätze nicht besetzt.

Der Verband ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer "Unser Veto" forderte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf, sich für das Bleiben gut integrierter Flüchtlinge einzusetzen. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass Bayern Menschen abschiebe, die sich nichts hätten zuschulden kommen lassen, sondern sich vielmehr vorbildlich um Integration bemühten. "Unser Veto" plädierte für ein Ende des "bayerischen Sonderwegs" bei Abschiebungen nach Afghanistan.

Aktuell ist Bayern einer Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) zufolge das einzige Bundesland, das grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Afghanen abschiebt. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer dagegen hält an Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan fest und fliegt aktuell nur oder vorrangig Gefährder oder Straftäter nach Kabul aus.

Ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums sagte dem epd, seit die Bundesregierung Anfang Juni die Einschränkungen für Afghanistan-Abschiebungen aufgehoben habe, gelte für rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende die Ausreisepflicht. Der Freistaat halte sich strikt an diese bundesweiten Vorgaben. Zuvor konnten nur Straftäter, Gefährder und Personen, die sich "hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern" gegen ihren Willen zurück nach Afghanistan abgeschoben werden. (epd)