Kreuzerlass in Bayern

 (DR)

Nach dem Beschluss des bayerischen Kabinetts muss in den Dienstgebäuden des Freistaats ein Kreuz im Eingangsbereich hängen. Für Hochschulen, Theater und Museen gilt keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.

Der Erlass ist nicht nur in der Opposition auf Kritik gestoßen, auch Vertreter der Kirchen warnten vor einer Instrumentalisierung des Kreuzes für Wahlkampfzwecke. Kardinal Reinhard Marx erklärte, der Vorstoß sorge für "Spaltung und Unruhe". (1.6.18)