Konvertiten im Asylverfahren

Asyltaktische Gründe oder echte Überzeugungen?

Wenn Flüchtlingen aufgrund ihres Glaubenswechsels im Heimatland Verfolgung droht, wird ihnen in Deutschland grundsätzlich Schutz gewährt. Bedingung ist, dass Asylbewerber ihren Übertritt von einer Religion zur anderen darlegen können.

Kurschus plädierte für mehr Sachlichkeit in der Debatte um Asylbewerber in Deutschland / © Patrick Pleul (dpa)
Kurschus plädierte für mehr Sachlichkeit in der Debatte um Asylbewerber in Deutschland / © Patrick Pleul ( dpa )

Zahlen dazu, wie oft ein Glaubenswechsel zu einem erfolgreichen Asylverfahren führt, gibt es nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst die Gründe, die Asylsuchende vortragen, statistisch nicht. Das erklärt die Behörde damit, dass die Begründungen der Antragsteller so vielschichtig seien, dass sie sich nicht auf eine Komponente reduzieren ließen. Ebenso wenig erstellt das Bundesamt Statistiken dazu, warum ein Asylantrag abgelehnt oder anerkannt wird.

Im Asylverfahren muss der Sachbearbeiter beurteilen, ob asyltaktische Gründe oder echte Überzeugungen hinter dem Glaubenswechsel stehen. Nach Möglichkeit sollen Flüchtlinge ihre Konversion beweisen - zum Beispiel mit einer Taufbescheinigung. Weil solch ein Nachweis allein jedoch nichts darüber aussagt, wie der Antragsteller seinen Glauben nach der Rückkehr in seine Heimat praktizieren will und mit welchen Risiken dies einhergeht, sind diese Fragen bei Konvertiten immer Teil der persönlichen Anhörung.

Das Bundesamt stellt seinen Sachbearbeitern aktuelle Informationen über die Herkunftsländer zur Verfügung. So sollen sie ermessen können, ob Antragstellern bei Rückkehr in die Heimat Verfolgung aufgrund von Glaubensfragen droht. (kna, Stand 10.01.2018)