Konversionen muslimischer Flüchtlinge

 (DR)

Der in der katholischen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen zuständige Hamburger Erzbischof Stefan Heße betont: "Jeder, der sich Christus anschließen will, ist uns willkommen." Zugleich setze die Taufe in der katholischen Kirche jedoch einen längeren Prozess voraus, in dem ein Mensch mit der Lehre und dem Leben der Kirche vertraut gemacht werde. "Angesichts dieses Vorbereitungsweges, der in der Regel ein Jahr dauert, ist ein Missbrauch des Taufbegehrens so gut wie ausgeschlossen."

Der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, ergänzte, dass die Taufe allein in der Regel noch keinen Asylanspruch begründe. Sie könne dann einen Schutz vor Abschiebung zur Folge haben, wenn "im Heimatland mit beachtlicher Sicherheit eine Verfolgung aus religiösen Gründen zu erwarten ist". Konkrete Zahlen über Konversionen muslimischer Flüchtlinge gibt es nicht. Für die katholischen Bistümer liege keine Schätzung vor, sagte Kopp. Im Bistum Augsburg – wo der Fall eines afghanischen Flüchtlings, der sich taufen ließ und dann ein Kind erstach, Aufsehen erregte – war die Zahl der konvertierten Muslime laut Meier "erfahrungsgemäß stets eher gering und betrug bistumsweit weniger als zehn Personen pro Jahr".

Die evangelischen Landeskirchen und die Freikirchen hatten im vergangenen Jahr von mehr als 2.000 Konversionen seit 2014 gesprochen. Zugleich erklärten sie, es gebe eine beträchtliche Dunkelziffer, weil manche Pfarrer in Eigeninitiative auf die Taufe vorbereiteten.

Offenkundig ist, dass die meisten Konvertiten aus dem Iran stammen. Kirchenvertreter betonen, dass zumindest ein Teil von ihnen schon dort Christ geworden sei, aber wegen drohender Verfolgung noch keine Taufe erhalten habe. Vor diesem Hintergrund warfen kürzlich Vertreter der evangelischen Landeskirchen und der Freikirchen den Asylentscheidern vor, Anträge von christlichen Iranern fälschlicherweise abgelehnt zu haben. Die Organisation Open Doors fordert eine Neuüberprüfung. Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge besäßen nicht die notwendige Qualifikation, um die Aufrichtigkeit der Konversion zu prüfen. (KNA/ Stand 7.6.17)