Konstituierung des Bundestages

 (DR)

KONSTITUIERENDE SITZUNG: Innerhalb von 30 Tagen muss ein neu gewählter Bundestag erstmals zusammentreten. Die Regelung wer Alterspräsident ist, wurde jüngst von der Großen Koalition geändert. Jetzt wird es der Abgeordnete, der am längsten im Bundestag sitzt. Der Alterspräsident leitet die erste Sitzung und hält die erste Rede.

LEGISLATURPERIODE: So nennt man die Amtszeit des Bundestages. Sie beginnt mit seiner ersten Zusammenkunft und endet mit der Konstituierung des nachfolgenden Parlaments. Eine Legislaturperiode dauert vier Jahre, es sei denn der Bundestag wird vorzeitig aufgelöst. In der letzten Legislatur wurden 555 Gesetze beschlossen.

ÜBERHANGMANDAT: Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr prozentual Sitze nach Zweitstimmen zustehen. Bei der Wahl vor vier Jahren bekam die Union 4 Überhangmandate. Um den Anteil an Zweitstimmen aber so genau wie möglich abzubilden, bekommen die anderen Parteien dann Ausgleichsmandate. Die Folge: Der Bundestag wird immer voller. (dpa)