Kommunionempfang für konfessionsverschiedene Ehepartner

 (DR)

Die katholischen Bischöfe wollen konfessionsverschiedenen Ehepartnern die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie ermöglichen. Dies erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe in Ingolstadt.

Es handele sich nicht um ein dogmatisches Dokument, sondern um eine Orientierungshilfe für die Seelsorge, so der Kardinal. Unabdingbar sei es, dass die Seelsorger vor der Zulassung der nichtkatholischen Ehepartner zur Kommunion mit den Betroffenen über deren Glauben sprächen und sicherstellten, dass beide die katholische Eucharistielehre teilten.

Die Orientierungshilfe geht davon aus, "dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen". Das gelte insbesondere für die Ehepaare, die ihre Ehe sehr bewusst aus dem gemeinsamen christlichen Glauben leben möchten und deren Ehe schon jetzt die Konfessionen verbindet. Hier könne ein "schwerwiegendes geistliches Bedürfnis" entstehen, das es nach dem Kirchenrecht möglich mache, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn hinzutrete, wenn er den katholischen Eucharistieglauben bejahe. (KNA, 22.02.2018)