Koalition einigt sich auf Reform ab 2009

Erbschaftssteuer bleibt

Die Erbschaftssteuer wird zum 1. Januar 2009 auf eine neue Grundlage gestellt. Nach monatelangen Ringen einigten sich am Donnerstagabend die Spitzen der Koalition in Berlin auf eine Reform der umstrittenen Steuer, wobei es zuletzt vor allem um die Vererbung von selbstgenutzten Wohneigentum ging.

 (DR)

Hier wird künftig auf eine Abgabe verzichtet. Zudem wird für sonstiges Vermögen ein Freibetrag von 500 000 Euro für Ehepartner sowie von 400 000 Euro für Kinder eingeführt.

Bei der Vererbung von Familienbetrieben wird künftig keine Steuer anfallen, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre lang weitergeführt wird und die Lohnsumme über diesen Zeitraum hinweg 1000 Prozent umfasst. Bei siebenjähriger Fortführung ist eine Gesamtsumme von 650 Prozent der Lohnsumme vorgesehen, damit der ermäßigte Steuersatz von 15 Prozent greift. Laut SPD-Fraktionschef Peter Struck wird so sichergestellt, dass das Gesamtvolumen der Erbschaftssteuer auch weiterhin bei vier Milliarden Euro liegt.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) lobte vor allem die Einigung beim selbstgenutzten Wohneigentum. Kein Ehepartner oder erbberechtigtes Kind werde im Erbfall wegen der Steuer aus dem Haus gedrängt. Dies sei "eine sehr gute Lösung". Struck zufolge gilt gleiches für Wohnungen unter 200 Quadratmetern Wohnfläche. Erst darüber werde Erbschaftssteuer fällig.

CSU setzt sich durch
Mit dieser Einigung, selbstgenutztes Wohneigentum komplett von der Erbschaftssteuer zu befreien, hat sich die CSU durchgesetzt. Auch beim zweiten Punkt, Betriebsvermögen von der Abgabe zu verschonen, wenn das Unternehmen fortgeführt wird, ist die Koalition weitgehend der Unions-Linie gefolgt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung standen bei der Haltefrist noch 15 Jahre.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltenden Regelungen zur Erbschaftssteuer 2006 für verfassungswidrig erklärt und der Politik bis Ende 2008 eine Neuregelung aufgetragen. Ohne eine Einigung drohte die Steuer zum Jahresende auszulaufen.

Mit der Einigung der Koalitionsspitzen ist sichergestellt, dass sich Bundestag und Bundesrat noch rechtzeitig mit der Vorlage befassen können, um die Reform pünktlich zum 1. Januar 2009 umzusetzen.