Klage gegen Erzbistum Köln

 (DR)

Das Erzbistum Köln muss keine Auskunft darüber geben, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Das Verwaltungsgericht Köln wies 13. Juni 2019 eine Auskunftsklage des Recherchezentrums "Correctiv" ab. Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege verwies zur Begründung auf das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vermögensverwaltung sei deren innere Angelegenheit.

"Correctiv" wollte mit der Klage erfahren, ob das Vermögen der Erzdiözese möglicherweise klimaschädlichen Öl- oder Gasfirmen zugutekommt. Es gehe um die Frage, ob die Kirche "ihr Geld so anlegt, dass die Schöpfung bewahrt wird", erklärte "Correctiv"-Reporterin Annika Joeres.

Das Erzbistum Köln begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Es teile dessen Auffassung, dass die Erzdiözese keine Behörde sei, betonte Sprecher Christoph Heckeley. Informationen über Finanzanlagen gebe die Erzdiözese nicht heraus, weil diese stets nur eine Momentaufnahme darstellten und der Bewegung nicht gerecht würden.

Die Finanzanlagen des Erzbistums Köln belaufen sich auf rund 2,8 Milliarden Euro. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat schließt laut Finanzbericht 2017 Investitionen aus, die etwa in Verbindung mit der Produktion von Abtreibungs- oder Verhütungsmitteln, Pornografie, Korruptionsvorwürfen, Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, der Rüstungsindustrie oder Vorwürfen schwerer Umweltverschmutzungen stehen. (KNA, 14.06.2019)