Kirchliche Mitarbeitervertreter fordern mehr Mitbestimmung

Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Die beiden großen Kirchen nehmen in Deutschland eine Sonderrolle beim Arbeitsrecht ein. Auf einer Fachtagung haben Mitarbeitervertreter diakonischer Einrichtungen die Bundesregierung zur Abschaffung der Sonderregelungen aufgefordert.

Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz (KNA)
Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz ( KNA )

Mitarbeitervertreter diakonischer Einrichtungen haben auf einer Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht die Bundesregierung zur Abschaffung kirchlicher Sonderregelungen aufgefordert. Frank Bsirske, Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen und früherer Bundesvorsitzender der DGB-Gewerkschaft ver.di, kündigte am Dienstag in Kassel vor rund 220 Tagungsteilnehmern an, dass die Bundesregierung im April über eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beraten wolle. Im Koalitionsvertrag der Ampel ist vereinbart, zusammen mit den Kirchen eine Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts mit dem staatlichen Arbeitsrecht auszuloten.

Sonderrolle beim Arbeitsrecht

In Deutschland nehmen die beiden großen Kirchen mit ihren rund 1,8 Millionen Beschäftigten eine Sonderrolle beim Arbeitsrecht ein. Sie berufen sich darauf, dass sie nach der Verfassung ihre Angelegenheiten selbst bestimmen können. So handeln die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen Löhne und Gehälter regelmäßig ohne Arbeitskampf aus.

Benachteiligung der Beschäftigten

Die Mitarbeitervertreter rügten in Kassel in einer Resolution, dass das kirchliche Arbeitsrecht die Beschäftigten benachteilige. Sie hätten bei unternehmerischen Entscheidungen weniger Mitbestimmungsrechte als Arbeitnehmer in nicht-kirchlichen Betrieben - etwa wenn ein Krankenhaus geschlossen werden soll. Sie würden besonderen Loyalitätspflichten unterliegen und müssten bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Sie fordern in der Resolution die Abschaffung der Sonderregelungen.

Bsirske sagte, es gebe keinen Grund, warum die große Mehrzahl der kirchlichen Beschäftigten weniger Rechte haben sollen als Beschäftigte bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern. Dazu gehöre auch das Recht zu streiken.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
epd