Die Europäische Union will mit einer neuen Rückführungsverordnung die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöhen und Verfahren vereinheitlichen. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die geplanten Maßnahmen die tatsächlichen Hürden bei Rückführungen adressieren. Stattdessen könnten sie nach Ansicht von Kirchenvertretern Grundrechte einschränken und neue rechtliche Unsicherheiten schaffen.
epd: Herr Moritz, was regelt die geplante EU-Rückführungsverordnung?
Torsten Moritz (Generalsekretär der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME)): Sie legt fest, was mit Menschen passiert, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben - meist abgelehnte Asylbewerber, aber auch Personen mit abgelaufenem Visum oder ohne Papiere. Ziel ist, dass diese Menschen die EU tatsächlich verlassen.
epd: Es heißt, nur jede fünfte ausreisepflichtige Person kehre tatsächlich zurück. Warum bezweifeln Sie, dass es mit der Verordnung gelingt, diese Zahl zu erhöhen?
Moritz: Weil die Problemanalyse nicht stimmt. Diese Zahl ist aus unserer Sicht irreführend. Sie berücksichtigt nicht, dass viele Menschen die EU längst freiwillig verlassen haben. Und sie ignoriert, dass ein großer Teil der Betroffenen gar nicht abgeschoben werden kann - etwa weil ihnen im Herkunftsland Gefahr droht oder Papiere fehlen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden daran nichts ändern. Sie sind aber teuer, ineffektiv und untergraben Rechte. Am Ende droht eine Symbolpolitik der Härte - und wenig tatsächliche Wirkung.
epd: Warum helfen schärfere Maßnahmen nicht?
Moritz: Weil man an der Realität vorbeireguliert. In Deutschland haben je nach Jahr 70 bis 80 Prozent der Ausreisepflichtigen eine
Duldung. Der Staat weiß also selbst, dass diese Personen nicht zurückgeführt werden können. Und wer nicht zurückgeführt werden kann,
wird es auch mit strengeren Regeln nicht können. Bei den anderen sind viele Maßnahmen kontraproduktiv. Wenn etwa stärker auf Haft gesetzt wird, schreckt das Menschen ab, im Verfahren zu bleiben - sie tauchen früher unter. Das kann am Ende sogar dazu führen, dass weniger Menschen erreichbar sind.
epd: Welche Verschärfungen sehen die Kirchen besonders kritisch?
Moritz: Zum einen die Ausweitung von Haft. Zum anderen die Einschränkung von Verfahrensrechten. Besonders problematisch ist aber die Verlagerung in Drittstaaten. Dort sind Rechtsgarantien oft nicht mehr gesichert, während die Verordnung selbst viele Standards nur vage formuliert. Man schafft einen Rahmen, lässt aber gerade bei restriktiven Maßnahmen viel Spielraum.
epd: Das Stichwort lautet «Return Hubs». Was ist mit diesen Rückkehrzentren gemeint?
Moritz: Gemeint ist, dass Menschen nicht mehr unbedingt in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden, sondern in einen Drittstaat, mit dem es ein Abkommen gibt. Das ist eigentlich keine Rückkehr mehr, sondern ein Weiterreichen. Und viele zentrale Fragen sind ungeklärt - etwa was passiert, wenn von dort keine Rückführung möglich ist.
epd: Wo könnten solche Zentren entstehen?
Moritz: Vermutlich in Staaten, die sich davon politische oder finanzielle Vorteile versprechen, etwa im Kontext von
EU-Beitrittsverhandlungen. Da fällt häufig der Name Albanien. Diskutiert wurde auch Uganda - trotz erheblicher Menschenrechtsprobleme. Erfahrungen zeigen aber: Solche Modelle sind teuer und betreffen meist nur sehr wenige Personen.
epd: Wann könnte das Realität werden?
Moritz: Zunächst muss die Verordnung verabschiedet werden. Teile könnten erst nach einer Übergangszeit von bis zu zwei Jahren greifen. Ob und wann solche Modelle praktisch funktionieren, ist völlig offen - auch wegen rechtlicher Hürden.
epd: Welche Rolle spielt der politische Rechtsruck im Europaparlament für diese Verordnung?
Moritz: Eine wichtige. Man sieht, dass sich die konservative EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören, stärker nach rechts orientiert und teilweise mit rechten Kräften wie der AfD kooperiert - obwohl es in der Mitte andere Mehrheiten gäbe. Das verschiebt die Politik insgesamt.