Kirchliche Investoren verschärfen Kriterien zu Rüstung

Keine Förderung für geächtete Waffen

Verschärfte Kriterien zu Rüstung und fossilen Rohstoffen: Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern machten, würden von Finanzanlagen des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren ausgeschlossen.

 © Bernd Weißbrod (dpa)
© Bernd Weißbrod ( dpa )

Bisher lag die Grenze bei zehn Prozent des Umsatzes, sagte der scheidende Vorsitzende und Leiter der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Heinz Thomas Striegler, am Dienstag in Darmstadt.

Waffenhersteller ausgeschlossen

Außerdem seien Unternehmen, die geächtete Waffen oder Atomwaffen herstellten, gänzlich ausgeschlossen. Im Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) haben sich 47 vor allem evangelische Investoren zusammengeschlossen, die Summe der angelegten und vornehmlich der Altersversorgung dienenden Finanzmittel beläuft sich auf rund 40 Milliarden Euro.

Einschränkung bei klimaschädlichen Rohstoffen

Außerdem verschärft der AKI mit der fünften Auflage des "Leitfadens für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche" die Kriterien für die Förderung klimaschädlicher Rohstoffe: Unternehmen, die einen Anteil von mehr als einem Prozent an der weltweiten Kohle-Förderung haben, sowie Unternehmen, die Öl oder Gas durch chemische Mittel (Fracking) gewinnen, sind von der kirchlichen Geldanlage ausgeschlossen.

Erleichterung bei Alkohol

Bisher schon waren Unternehmen ausgeschlossen, die gentechnisch verändertes Saatgut oder Tabakwaren herstellen und Glücksspiele anbieten. Anlagen in Getränkeunternehmen dürfen künftig nur getätigt werden, wenn der Umsatz mit hochprozentigen Alkoholika unter fünf Prozent liegt statt bisher zehn Prozent. Die Definition von hochprozentig wurde aber gelockert: Sie bezieht sich auf Getränke mit mehr als 20 Prozent Alkohol. Bisher lag die Grenze bei 15 Prozent, diese sei aber schwer zu überprüfen gewesen, begründete Striegler. Die 20-Prozent-Grenze werde auch von anderen ethischen Anlegern gewählt.

Bewahrung der Schöpfung

Neben den Ausschlusskriterien definiert der Leitfaden auch Negativkriterien, die eine Anlage von kirchlichen Finanzen erschweren. Dazu gehören eine Energiegewinnung durch fossile Brennstoffe, ein überdurchschnittlich hoher Ausstoß von Kohlendioxid und Treibhausgasen, fehlende Pläne für die Klimaneutralität oder zum Schutz der Artenvielfalt.

Die  Ausschluss- und Negativkriterien führten zu einer Einschränkung des Anlagespektrums der kirchlichen Anleger um rund 20 Prozent gegenüber den großen Indizes, sagte Striegler.

Positivkriterien höheren Stellenwert

Inzwischen hätten auch Positivkriterien einen höheren Stellenwert bekommen, unterstrich der Vorsitzende. Die Anleger achteten mehr darauf, was sie mit ihren Anlagen fördern wollten. Beispiele seien die Investments in den Aufbau des größten Windparks Afrikas in Kenia oder von Solaranlagen in Mittelamerika. Auch führten Vertreter des AKI regelmäßig Gespräche mit Banken und Unternehmen, etwa über Lieferketten, die Herkunft der Rohstoffe oder existenzsichernde Löhne.

Zukunftspläne des AKI

Ab 1. März übernimmt der Leiter der Finanzabteilung des braunschweigischen Landeskirchenamts, Jörg Mayer, den Vorsitz des AKI. Mayer kündigte an, die Gespräche mit großen Banken und Aktiengesellschaften fortzusetzen. Der AKI wolle über die Definition der EU von Nachhaltigkeit bezüglich Umweltkriterien (Taxonomie) hinaus soziale Kriterien in die Diskussion einbringen. Außerdem wolle der AKI sich enger mit den katholischen Bistümern und Versorgungswerken verzahnen.

Quelle:
epd