Kirchenrechtler wirbt für Vorgehen gegen Extremisten

Forderung an die deutschen Bischöfe

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat die deutschen Bischöfe aufgefordert, Extremisten in ihren Gremien nicht zu dulden. Als Gesetzgeber ihrer Diözesen sollten sie dazu Satzungen ändern, so Schüller.

Thomas Schüller / © Lars Berg (KNA)
Thomas Schüller / © Lars Berg ( KNA )

Die Bischöfe müssten ihrer Kritik an Positionen der AfD auch Taten folgen lassen und ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, sagte Schüller am Donnerstag. Im kirchlichen Arbeitsrecht könne bereits antisemitisches oder fremdenfeindliches Verhalten zur Kündigung führen.

Schüller wirbt für Sanktionierung von unannehmbarem Verhalten

Schüller sagte, der Kirche stehe es vom Grundgesetz her frei, Bedingungen für die Mitwirkung in verfassten Gremien wie Priesterrat oder Diözesanvermögensrat zu stellen. Dies gelte ebenso für Kirchenverwaltungen und Pfarrgemeinderäte. Allerdings müsste Betroffenen auch ein Rechtsweg offenstehen, um Beschwerde gegen eine Entscheidung einzulegen. 

Der Kirchenrechtler empfahl, nicht die Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei als Grund für Nichtwählbarkeit oder Ausschluss aus einem kirchlichen Gremium zu verfügen. Geeigneter sei ein Verweis auf unannehmbares Verhalten wie Rassismus oder Demokratieverachtung. Ähnlich sollten katholische Vereine ihre Angelegenheiten regeln. 

Regelung im Bistum Würzburg

Im Bistum Würzburg gibt es schon seit 2021 eine solche Regel in der Satzung für die Pfarrgemeinderäte. Demnach kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, "wenn es rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenrechtswidrige Auffassungen öffentlich kundgibt oder vertritt oder Mitglied von Organisationen und Parteien ist oder diese unterstützt, die diese Auffassungen vertreten". Außerdem enthält die Satzung dazu einen Verfahrensweg. 

Bayerische Bischöfe hatten sich zuletzt scharf von der AfD abgegrenzt

Münchner Kardinal Reinhard Marx
 / © Robert Michael (dpa)
Münchner Kardinal Reinhard Marx / © Robert Michael ( dpa )

Die bayerischen Bischöfe hatten sich bei ihrer Herbstvollversammlung zuletzt scharf von der AfD abgegrenzt. Diese sei für Christen nicht wählbar. Ihr Vorsitzender, der Münchner Kardinal Reinhard Marx, bekundete zugleich Skepsis, Unvereinbarkeitsregeln für kirchliche Gremien zu schaffen. Dagegen spreche ein Klagerisiko. 

Schüller bezeichnete diese Haltung als "vorgeschoben". Es gebe in Deutschland durchaus eine Reihe von Bischöfen, die für solche Regeln "ein offenes Ohr" hätten, aber "eher nicht in Bayern". Die großen katholischen Verbände und Zusammenschlüsse sollten in dieser Frage mit einer Stimme sprechen, mit gutem Beispiel vorangehen und auch öffentlich Druck auf ihre Bischöfe ausüben, sagte er. 

Der Kirchenrechtler äußerte sich bei einer Videokonferenz des Kompetenzzentrums Demokratie und Menschenwürde. Das ist eine Einrichtung der Freisinger Bischofskonferenz.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA