Kirchenrechtler über katholische Trauungen von Minderjährigen

"Von der Kirche nicht gefördert"

Die katholische Kirche lehnt Kinderehen ab. Trotzdem sieht das Kirchenrecht als Mindestalter für eine Trauung bei Mädchen nur 14 Jahre, bei Jungen 16 Jahre vor. Warum dies so ist, erklärt der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier im Interview.

Autor/in:
Volker Hasenauer
In der katholischen Kirche sind Kinderehen rechtlich möglich. / © Harald Oppitz (KNA)
In der katholischen Kirche sind Kinderehen rechtlich möglich. / © Harald Oppitz ( KNA )

KNA: Herr Professor Bier, die öffentliche Ablehnung von Kinderehen von muslimischen Flüchtlingen ist groß. Wenig bekannt ist, dass das katholische Kirchenrecht als Mindestalter für eine kirchliche Eheschließung nur 14 Jahre für Mädchen und 16 Jahre für Jungen vorsieht. Warum schreibt die Kirche nicht die Volljährigkeit vor, wie es auch das staatliche Recht in Deutschland vorsieht?

Georg Bier: Die kirchenrechtliche Altersvorgabe erscheint gerade im Blick auf die aktuelle Debatte gering. Aber wir müssen den Hintergrund beachten. Das katholische Kirchenrecht ist universal, gilt also in gleicher Weise weltweit. Beim Mindestalter für eine kirchliche Trauung hat der Gesetzgeber daher berücksichtigen müssen, dass es in anderen Kulturen auch andere Vorstellungen als hierzulande gibt. In einigen Ländern sind also durchaus Eheschließungen von unter 18-Jährigen zulässig und möglicherweise auch üblich. Das vergleichsweise geringe Mindestalter soll nun ausschließen, dass anderswo Menschen zwar nach dem jeweiligen staatlichen Recht heiraten dürfen und gleichzeitig kirchlich nicht verheiratet sein können. In der Bundesrepublik und darüber hinaus auch in der westlichen Welt sind Eheschließungen von Minderjährigen aber eher unüblich; sie werden von der katholischen Kirche auch nicht gefördert.

KNA: Bis vor wenigen Jahren war eine katholische Trauung in Deutschland nur möglich, wenn das Paar zuvor standesamtlich heiratete. Damit stellte sich die Frage der Minderjährigen-Ehe faktisch nicht. Nach Änderungen im Kirchenrecht im Jahr 2009 sind nun aber katholischen Trauungen auch ohne vorherige zivile Heirat möglich. Gibt es solche Fälle?

Bier: Ob dies in der Praxis eine Rolle spielt, ist schwer zu sagen. Es gibt keine bundesweite Statistik darüber. Ich gehe von verschwindend wenigen Fällen aus. Jede dieser theoretisch denkbaren Anfragen für eine kirchliche Trauung von Minderjährigen muss laut Kirchenrecht vom jeweiligen Ortsbischof genau geprüft werden. Erst dann wäre ein Trauung möglich. Und mir ist nicht bekannt, dass auch nur ein katholischer Bischof in Deutschland Ehen von Minderjährigen befürworten würde.

KNA: Gleichzeitig hätten die katholischen Bischöfe in Deutschland das Recht, das Mindestalter für eine kirchliche Trauung heraufzusetzen. Warum macht dies die Deutsche Bischofskonferenz nicht? Wäre dies nicht ein klares Signal gegen Kinderehen?

Bier: Ich sehe diese Notwendigkeit nicht. Schlicht, weil es entsprechende Anfragen so selten gibt. Damit braucht es auch keine deutsche Sonderregelung. Hinzu kommt, dass sich die gesellschaftlichen Vorstellungen gewandelt haben. Der Reflex, den es vor einigen Jahren noch verbreitet gegeben haben mag, dass eine minderjährige Schwangere schnell heiraten muss, das verliert an Bedeutung. Auch die Idee, dass ein Kind ehelich aufwachsen müsste, spielt keine so große Rolle mehr. Und schließlich spricht einer frühen Trauung auch die kirchliche Sicht entgegen, dass nur heiraten sollte, wer sich gut vorbereitet hat und die entsprechende Reife besitzt.


Quelle:
KNA