Kirchenrechtler sieht Eigenverantwortung bei Wiederverheirateten

Selbst über Kommunion entscheiden

Katholische wiederverheiratete Geschiedene können nach Auffassung des Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke selbst darüber entscheiden, ob sie zur Kommunion gehen dürfen. Der Papst biete diese Interpretation in seinem Schreiben "Amoris laetitia".

Kommunion (dpa)
Kommunion / ( dpa )

Papst Franziskus habe in seinem Lehrschreiben "nachdrücklich" die Position verworfen, dass Menschen in "irregulären" Lebensverhältnissen wie Wiederverheiratete mit denen in schwerer Sünde gleichgesetzt werden, sagte Lüdicke im Interview der Münsteraner Bistumszeitung "Kirche+Leben" (Sonntag). Katholische Amtsträger könnten daher niemandem mehr mit der Begründung der schweren Sünde die Zulassung zur Kommunion verweigern.

Eigenverantwortung übernehmen

Die Wiederverheirateten müssten selbst Verantwortung dafür übernehmen, ob sie das Recht auf Eucharistie in Anspruch nehmen, sagte Lüdicke. Der Münsteraner Kirchenrechtler räumte ein, dass ein verlassener Ehepartner dies als hart und ungerecht empfinden könne. "Aber Papst Franziskus ruft immer wieder dazu auf, nicht zu urteilen, nicht zu verurteilen, sondern barmherzig zu sein." Es sei wichtig, trotz der eigenen Verletztheit den anderen nicht zu verurteilen, sondern ihn in seiner Verantwortung für sein Leben und seine Sakramentenpraxis zu respektieren.

Keine neuen Regelungen notwendig

Nach Ansicht Lüdickes muss die Deutsche Bischofskonferenz keine neuen Regelungen aufstellen. Papst Franziskus habe in dem im April veröffentlichten Schreiben "Amoris laetitia" betont, es gebe keine Änderungen an den kirchenrechtlichen Normen, keine neue Regel, die auf alle Fälle anzuwenden wäre.


Quelle:
KNA