Kirchenmusikverband fühlt sich bei Gema-Regelungen übergangen

Chöre und Musiker sind gefrustet

Neue Gema-Regeln setzen Chöre und Kirchengemeinden seit 2024 unter finanziellen Druck. Der Dachverband der Kirchenmusik kritisiert, nicht eingebunden zu werden - und berichtet von den Konsequenzen für die Praxis.

Lizenzfrei wird Musik laut Gema erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers / © Harald Oppitz (KNA)
Lizenzfrei wird Musik laut Gema erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers / © Harald Oppitz ( KNA )

Kirchenmusikfans bekommen bei Konzerten vielleicht bald nicht mehr viel Modernes zu hören: "Mit großer Sorge" blickt der Dachverband der katholischen Kirchenmusik in Deutschland auf aktuelle Entwicklungen zu den Verträgen der Kirche mit der Verwertungsgesellschaft Gema. 

Der Vorstand des Allgemeinen Cäcilienverbands für Deutschland e. V. am 7.11.2023 - v. l. Lutz Brenner (Schatzmeister), Stephan Rommelspacher (2. Vizepräsident), Msgr. Markus Bosbach (Präsident), Raphael Baader (Generalsekretär), Dominik Axtmann (Schriftleiter Musica sacra), es fehlt: Prof. Richard Mailänder (1. Vizepräsident)  / © Raphael Baader, Regensburg  (ACV)
Der Vorstand des Allgemeinen Cäcilienverbands für Deutschland e. V. am 7.11.2023 - v. l. Lutz Brenner (Schatzmeister), Stephan Rommelspacher (2. Vizepräsident), Msgr. Markus Bosbach (Präsident), Raphael Baader (Generalsekretär), Dominik Axtmann (Schriftleiter Musica sacra), es fehlt: Prof. Richard Mailänder (1. Vizepräsident) / © Raphael Baader, Regensburg ( ACV )

Der Generalsekretär des Allgemeinen Cäcilienverbands für Deutschland, Raphael Baader, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch, oft werde nun abgewogen, ob und in welchem Umfang Gema-pflichtige Stücke aufgeführt werden könnten. "In Zeiten sinkender Budgets stellt dies insbesondere Chöre, Kantoreien und Kirchengemeinden vor große Herausforderungen."

Nach Auslaufen eines Pauschalvertrags müssen Kirchenmusikstücke, die nicht in Gottesdiensten aufgeführt werden, seit 2024 einzeln bei der Gema gemeldet und abgerechnet werden. Das betrifft neben Konzerten etwa die musikalische Gestaltung von Seniorenabenden oder Gemeinde- und Kindergartenfesten. Bereits bei Eintreten der neuen Regelungen hatten viele Kirchenmusiker Bedenken geäußert, dass diese bei den ehrenamtlich tätigen Chören für Frust sorgen könnten, da Aufwand und Kosten erheblich stiegen. Der Vertrag galt zwischen der Gema und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).

Kritik an Gema und Kirche

"Leider werden wir von beiden Parteien weder in Verhandlungen noch in Planungen oder Überlegungen einbezogen, sondern erfahren den Stand der Dinge lediglich über Pressemitteilungen", kritisierte Baader. Das sei problematisch, da es essenziell sei, kirchenmusikalische Fachleute einzubinden. "Wir wünschen uns daher dringend weiterführende Gespräche, auch mit Blick auf mögliche Sonderkonditionen oder Rabatte, wie sie bei anderen Dachverbänden bereits vertraglich seit Jahren aktiv sind."

Ein Kirchenmusiker beim Gottesdienst / ©  Tim Wegner (epd)
Ein Kirchenmusiker beim Gottesdienst / © Tim Wegner ( epd )

Ziel müsse es sein, die finanzielle Belastung von Chören, Kantoreien und Kirchengemeinden deutlich zu reduzieren - "damit die katholische Kirche auch künftig als Ort musikalischer Vielfalt erlebbar und hörbar bleibt". Der VDD teilte auf Anfrage der KNA mit, Nachverhandlungen mit der Gema seien aktuell nicht geplant.

Gegenseitige Beschuldigungen

Im Mai hatte die Gema erklärt, dass der bisherige Vertrag durch den VDD gekündigt worden sei. Im Gegensatz dazu hatte der VDD betont, eine Verlängerung des Pauschalvertrags sei wünschenswert, da man mit den Kosten und dem Mehraufwand für Kirchengemeinden nicht einverstanden sei. Die Gema habe eine solche aber nicht angeboten. Der Pauschalvertrag für die Nutzung von Kirchenmusik in Gottesdiensten wurde bis Ende 2026 verlängert.

Lizenzfrei wird Musik laut Gema erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Werke vergangener Epochen aufzuführen, zieht also nach wie vor keine Gema-Gebühren nach sich. Der Verband für Christliche Popularmusik in den Diözesen Deutschlands äußerte daher im Mai bereits Sorge, dass zeitgenössische Werke immer seltener aufgeführt würden. Auch die Existenz der Kunstschaffenden werde gefährdet, so der Verband.

GEMA

In der GEMA haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden. Zugleich engagiert sie sich in zahlreichen Förderprojekten für eine vielfältige Musikkultur.

Symbolbild Musiker spielt Gitarre / © fizkes (shutterstock)
Symbolbild Musiker spielt Gitarre / © fizkes ( shutterstock )
Quelle:
KNA