Bund äußert Kritik am Kirchenasyl

Kirchen wehren sich

Ein interner Bericht aus dem Bundesinnenministerium enthält offenbar Kritik am Kirchenasyl. Die Kirchen wiesen die Kritik zurück und übten ihrerseits Kritik an der 2018 beschlossenen Neuregelung des Kirchenasyls.

Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn ( KNA )

Bestimmte Regelungen würden in der Praxis nicht eingehalten, heißt es im internen Bericht aus dem Innenministerium laut Angaben der "Welt" (Dienstag). So müssten Asylbewerber das Kirchenasyl eigentlich innerhalb von drei Tagen verlassen, nachdem sie als Härtefall einen Ablehnungsbescheid erhalten haben - doch "dies geschah in den letzten Jahren nicht".

2018 hatte die Innenministerkonferenz eine Neuregelung des Kirchenasyls beschlossen. Dadurch habe die Entwicklung jedoch "nicht durchbrochen" werden können, so das Ministerium.

Widerspruch zur aktuellen Rechtssprechung

Beide Kirchen wiesen die Kritik zurück. Das neue Verfahren, wonach Deutschland deutlicher später als bislang die Verantwortung von Asylverfahren von anderen EU-Ländern übernimmt, belaste die Gemeinden, die Einzelpersonen und Familien im Kirchenasyl, sagte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann.

Zudem stelle die Neuregelung eine einseitige Veränderung jener Vereinbarung dar, die Innenminister und Kirchen bereits 2015 getroffen hatten. Der Beschluss der Innenministerkonferenz von 2018 widerspreche der aktuellen Rechtssprechung, mahnte Dutzmann.

Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte, die Kirchen sähen die 2018 beschlossenen Änderungen "kritisch". Sie bezögen sich im Wesentlichen auf die Frage, ob bzw. wann ein Schutzsuchender im Kirchenasyl als "flüchtig" im Sinne der Dublin-III-Verordnung gelte. Dies stelle eine "erhebliche Belastung" für die Schutzsuchenden dar.

Frust in den Gemeinden

Dutzmann fügte hinzu, viele Gemeinden zeigten sich "frustriert" darüber, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eingereichte Fälle in der Regel negativ entscheide. So würden zum Beispiel ärztliche Atteste bisweilen nicht berücksichtigt, weil sie formalen Anforderungen nicht genügten - "selbst wenn es sich um Personen handelt, die für längere Zeit in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen behandelt wurden", so Dutzmann.

Nach Ministeriumsangaben sank die Zahl der gemeldeten Kirchenasyle im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 53 pro Monat. Im zweiten Halbjahr 2018 hatte der Durchschnitt bei 68 Fällen monatlich gelegen. Der Rückgang sei zu begrüßen, so das Ministerium, da das Kirchenasyl nur für absolute Ausnahmefälle vorgesehen sei.

Kirchenasyl

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA