Kirchen kritisieren Reformpläne der Regierung zum Ausländerrecht

"Unangebracht"

Die Kirchen üben Kritik an den Reformplänen der Bundesregierung im Ausländerrecht. Im Zentrum steht die geplante Koppelung der Aufenthaltsgenehmigung für Zuwanderer an eine erfolgreiche Sprachprüfung. Die Koalition weist den Angriff zurück.

 (DR)

Die geplante Koppelung der Aufenthaltsgenehmigung für Zuwanderer an eine erfolgreiche Sprachprüfung sei "unangebracht", heißt es in einem gemeinsamen Schreiben des Leiters des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, und des evangelischen Bevollmächtigten beim Bund, Prälat Bernhard Felmberg, das am Montag (14.03.2011) veröffentlicht wurde.



Die Innenpolitiker Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) hatten am Donnerstag eine entsprechende Initiative vorgestellt. Demnach soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, bis ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.



Die Vertreter der beiden Kirchen mahnten an, der Entwurf benachteilige Menschen, die nicht in der Lage seien, den Kurs erfolgreich abzuschließen. Anders als die Regelung, die einbürgerungswillige Personen mit seelischer, körperlicher oder psychischer Krankheit von dem Erfordernis der Sprachkenntnisse ausnehme, sei eine vergleichbare Regelung bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen nicht vorgesehen. Auch fehlende Kinderbetreuung, weite Anfahrtswege oder unterschiedliches Leistungsniveau könnten mit der Neuregelung nicht berücksichtigt werden.



"Verbesserungsbedarf" bei der Bleiberechtsregelung

Darüber hinaus sehen die Kirchen "Verbesserungsbedarf" bei der Bleiberechtsregelung. Grundsätzlich sei zu bedenken, dass eine "wirksame Bleiberechtsregelung ein gewisses Maß an Großzügigkeit bei der Bewertung vergangener Täuschungshandlungen voraussetze". "Nicht plausibel" sei, dass in Deutschland geborene Jugendliche strengere Anforderungen zu erfüllen hätten, als später einreisende Jugendliche. So müssten hier geborene Ausländer wegen der sechsjährigen Schulpflicht eine 12-jährige Aufenthaltsdauer nachweisen, während bei anderen ein sechsjähriger Aufenthalt genüge.



Als "nicht akzeptabel" bezeichneten die Kirchen, dass der Entwurf keine Härtefallregelung für Kinder vorsehe, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung am erfolgreichen Schulunterricht nicht teilnehmen könnten. Die Kirchen forderten im Sinne des "Gebots der Rechtsklarheit" einen gesetzlichen Anspruch auf Aufenthaltsrechte für Eltern und Geschwister bleibeberechtigter Jugendlicher.



Auch bei der geplanten Heraufsetzung der Ehebestandszeit äußerten die Kirchen Bedenken. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Mindestdauer einer Ehe, die auch nach dem Scheitern ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für die Partner begründet, von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Damit will die Regierung Scheinehen verhindern. Die Verlängerung der sogenannten Mindestehebestandszeit müsse gestrichen werden, erklärten die Kirchen. Sie sehen darin die Gefahr, dass sich die Situation für die Opfer von Zwangsverheiratung verlängere.



Regierungskoalition weist Kritik zurück

Die Kirchen begrüßten den Vorschlag, das Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsheiraten zu verbessern. Allerdings gebe es auch hier Einschränkungen wie etwa die dreimonatige Frist innerhalb derer die Betroffenen den Antrag auf Wiederkehr stellen müssten. Dieser Zeitraum sei zu kurz, so die Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche.



Die Regierungskoalition wies Kritik zurück. Hans-Peter Uhl nannte es "völlig abwegig" von einer "Wende" in Ausländerrecht zu sprechen. Es geht um eine "Weiterentwicklung". Ziel sei es, der Pflicht für Zuwanderer einen Integrationskurs zu besuche, mehr Nachdruck zu verleihen. Kritik an den Plänen war unter anderem von Vertretern der beiden großen Kirchen gekommen.